Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
TVöD Zulage beantragen
SVAbackagain:
--- Zitat von: OrganisationsGuy am 15.12.2022 14:03 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 15.12.2022 13:58 ---Wie bereits ausgeführt, sind Stellenbeschreibungen grundsätzlich irrelevant. Der Arbeitgeber wird Dir zumindest zu Beginn der Beschäftigung eine Tätigkeit übertragen haben.
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Ich würde drauf wetten das er dies nicht tat. Meine drei letzten Arbeitgeber haben dies auch nicht getan. Die Personalabteilungen wissen gar nichts vom NachwG.
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Da der öffentliche Arbeitgeber dies auch mit der Ausschreibung tun kann und Stellen üblicherweise ausgeschrieben werden, halte ich das für eine Fehlannahme.
WasDennNun:
--- Zitat von: OrganisationsGuy am 15.12.2022 13:38 ---
--- Zitat von: PeterLustig am 15.12.2022 13:15 ---... ;D kapiere ich nicht, erkläre es mir bitte als ob ich Joe Biden bin..
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Der Kerl der dein Abteilungsleiter ist hat dir keine neuen Tätigkeiten zu geben, wenn er das doch tut und du dem nach kommst dann könntet ihr beide abgemahnt werden.
Dein Arbeitgeber, oder eine Person die von deinem Arbeitgeber ermächtigt ist Arbeitsverträge zu schließen, muss dir neue Tätigkeiten geben. Andere Personen sind dazu nicht befugt.
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Wenn die Änderungen der auszuübenden Tätigkeiten keine Änderung der Eingruppierung zur Folge hat, dann darf der Abteilungsleiter idR diese machen, ohne das es Abmahnung bedeutet, sondern weil es sein Job ist.
Das gerede, dass ein Abteilungsleiter abgemahnt werden könnte, wenn er den überblick verloren hat, ob es EG relevant ist oder nicht ist halt das Extrema, was daraus folgen kann.
WasDennNun:
--- Zitat von: PeterLustig am 15.12.2022 14:03 ---..ok aber woran soll man sich denn orientieren? Es muss doch schriftlich fixiert sein was MA xy zu machen hat? Tätigkeit übertragen, kann ja alles sein.
Wer definiert meine Tätigkeit?
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Der AG.
Und wenn der AG aufgrund seiner Struktur bei dir den Überblick verloren hat, dann würde ich den AG, also Personalstelle, zusammen mit dem Vorgesetzten darüber aufklären, bzw. die Informationsübermittelung nachholen, was die notwendigen Tätigkeiten sind, die gemacht werden müssen und nachfragen, ob diese dir übertragen werden.
Falls nein, dann werden die Apps etc. nicht mehr Administriert, falls ja, kannst du schauen, ob es eine höhere EG ist.
SVAbackagain:
Ob das der Job des Abteilungsleiters ist und wie weit dessen Befugnisse gehen, kommt darauf an, wie der Arbeitgeber sich organisiert. Das wird sich häufig darin erschöpfen, die übertragene Tätigkeit zu konkretisieren und sich nicht darauf erstrecken, diese zu ändern. Letzteres ist halt auch mit dem Risiko belastet, unbedarfte Laien darüber entscheiden zu lassen, ob ihr Tun eingruppierungsrelevant ist oder nicht.
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