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Höhergruppierung von 9a 2 in 9b

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Smile94:
Hallo Zusammen,

ich brauche einmal Eure Hilfe und versuche mich kurz zu halten  :)
Und zwar würde ich gerne wissen, ob wenn ich am 01.07.23 in der Entgeltgruppe 9a in die Stufe 3 aufsteige, ob es dann möglich ist mich auch direkt am 01.07.23 in die Entgeltgruppe 9b einzugruppieren und ich dort dann auch automatisch die Stufe 3 bekomme? Oder ich eigentlich erst zum August in die 9b aufsteigen sollte?
Die Personalabteilung kann mir da leider nichts festes zu sagen, aber da es auch noch etwas hin ist, ist mir das einfach zu unsicher. Eigentlich sollte ich bereits jetzt höhergruppiert werden, aber dies ergibt irgendwie finanzielle Einbußen für mich, da ich noch einen Garantiebetrag habe. Also haben wir uns darauf geeinigt, dass ich dann erst zum 01.07.23 höhergruppiert werde, da ich dort meinen Stufenaufstieg habe (kommt mir auch ganz recht, weil ich ja in der 9b sonst wieder 2 Jahre warten müsste und es gerade eh noch das selbe Geld in den Stufen 2 ist).
Nun stellt sich mir aber die Frage, ob ich nicht dann die A-Karte habe, wenn sie es am exakt selben Tag machen. Ich möchte natürlich vermeiden, dass ich dann warte und trotzdem nur in die 9b Stufe 2 komme.
Danke schon einmal und ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

LG

SVAbackagain:
Bei scheinbarer Gleichzeitigkeit von Stufenaufstieg und Höhergruppierung findet der Stufenaufstieg in der juristischen Sekunde vor der Höhergruppierung statt.

Arbeiter:
Ich habe damals meine Dienststelle gebeten, den Änderungsvertrag mit der höheren Entgeltgruppe erst einen Monat nach dem Aufstieg in die neue Erfahrungsstufe zu machen. Das wurde dann auch so umgesetzt.

Smile94:

--- Zitat von: SVAbackagain am 15.12.2022 12:31 ---Bei scheinbarer Gleichzeitigkeit von Stufenaufstieg und Höhergruppierung findet der Stufenaufstieg in der juristischen Sekunde vor der Höhergruppierung statt.

--- End quote ---

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Gibt es dafür irgendetwas schriftliches?
Ich habe es im TVÖD gefunden, aber leider nichts im TV-L

SVAbackagain:
Da die maßgebliche Regelung § 16 Abs. 3 in beiden Tarifwerken inhaltsgleich ist und somit in beiden Tarifwerken der Stufenaufstieg mit Ablauf des letzten Tages der Stufenlaufzeit stattfindet, erschließt sich mir nicht, wie Du die Regelung im TV-L nicht finden konntest.

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