Hi,
aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich dir sagen, dass du wenn die haushaltsrechtlichen Bestimmungen passen, ein Jahr nach Ernennung zum BAL das erste mal befördert wirst.
Aus meinem Ausbildungsgang kenn ich keinen dem eine schnellere Beförderung zuteil wurde, trotz Bestbeurteilung.
Dich mit den Tarifbeschäftigten zu vergleichen macht wenig Sinn, die erhalten Ihren Lohn sofort, während du als Beamter nach der Ausbildung in deinem Fall 5 Jahre drauf warten musst.
Auch hast du solange du nicht befördert wurdest bei Stellenwechseln das nachsehen, weil derjenige der sich z.B. mit E8 bewirbt dir vogezogen wird wenn du noch nach A6/7 besoldest wird. Deine Stellenbewertung wird dabei nicht berücksichtigt sondern nur Entgeltgruppe/Statusamt.
Das ist leider das Leid der Beamten...