Autor Thema: Kommissarische Stelle-Übernahme  (Read 1559 times)

Mimi23

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Kommissarische Stelle-Übernahme
« am: 15.12.2022 18:36 »
Hallo,

seit zwei Jahren bin ich nun bei einem kommunalen Arbeitgeber als stellvertretende Leitung einer Kindertageseinrichtung eingesetzt. Eventuell verlängert sich dieser Einsatz noch von Seiten des AG´s für ein Jahr.
Wie sieht es nach dieser Zeit aus, muss die Stelle dann immer noch ausgeschrieben werden oder gibt es gesetzliche Grundlagen, dass ich, wenn ich es möchte, diese Stelle weiterhin übernehme, ohne Ausschreibung?

Gruß Mimi

E15TVL

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Antw:Kommissarische Stelle-Übernahme
« Antwort #1 am: 15.12.2022 18:45 »
Willst du vorsichtshalber noch in den TV-L und TV-H Foren fragen?

SVAbackagain

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Antw:Kommissarische Stelle-Übernahme
« Antwort #2 am: 15.12.2022 18:55 »
Stellenbesetzung und -ausschreibung sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.

flip

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Antw:Kommissarische Stelle-Übernahme
« Antwort #3 am: 15.12.2022 20:47 »
Hast du dein Interesse bekundet / dich beworben? Eine Ausschreibung ist keine Pflicht. Es gibt auch Initiativbewerbungen. Möglicherweise liegen weitere Bewerbungen vor. Ein Anrecht auf die Leitung kannst du aus deiner bisherigen Vertretung jedenfalls nicht ableiten.