Autor Thema: [BE] Behörde will nur sofort versetzen, nicht abordnen - was tun ?  (Read 1440 times)

Talion

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Ein Familienmitglied ist Landesbeamtin auf Lebenszeit und möchte gerne zum Bund wechseln. Die Ausschau nach Stellen im hD läuft schon, sind ja in der Hauptstadt meistens nur 2-3 Ubahn-Stationen mehr zu fahren  ;D

Nun gilt in ihrer jetzigen Behörde für Beamtinnen und Beamte, die sich erfolgreich wegbeworben haben, wohl der Grundsatz "Wir ordnen nicht ab, sondern versetzen nur sofort". Die meisten Bundesbehörden wollen aber externe Beamtinnen und Beamte meist nur im Rahmen einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung übernehmen.

Mangels eigener Erfahrungen damit daher Fragen an das Forum:
  • Gibt es rechtliche Möglichkeiten, eine Abordnung von der abzugebenenden Behörde zu erwirken?
  • Gibt es alternative Handlungsoptionen (Personalrat o.ä.)?
  • Hat jemand Erfahrungen, ob der Bund da mitspielt, wenn "sofort" versetzt wird? Oder führt das dann dazu, dass man halt Pech hat und im Nachgang nicht genommen wird?

Bin für jeden Tipp und Hinweis dankbar !

Mask

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Nein (Ermessensentscheidung der Behörde Kann abordnen, kann versetzen)
Nein (siehe oben)
Kommt ganz auf die Behörde an und wie dringend der/diejenige gebraucht bzw. gewollt wird.

Leon1981

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Meine Erfahrung dahin ist, wenn die Bundesbehörde denjenigen wirklich haben möchte, und der bisherige Dienstherr auf eine Versetzung besteht, wird die Bundesbehörde der Versetzung am Ende zustimmen.

Elur

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Ich wurde für zwei Monate mit dem Ziel der Abordnung versetzt. Die aufnehmende Behörde wollte 6 Monate Abordnung, die abgebende Behörde hat maximal 2 Monate bewilligt. Da die aufnehmende Behörde mich gerne wollte, hat sie sich auf die 2 Monate eingelassen.