Autor Thema: §16/§34 Stufenübernahme/Beschäftigungszeit  (Read 866 times)

FrankFurter

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Hallo liebe Community,

ich hätte da mal eine Frage zur Übernahme von Beschäftigungszeiten und oder Stufen beim AG-Wechsel im ÖD. Hat die Beschäftigungszeit etwas mit der verbundenen Stufe zu tun? Oder ist das nochmal eine andere "Zeit". Konkret zwei Beispiele :
AN A 11 Monate TV-L beschäftigt, Stufe 4 (Fachkräftebindung)
AN B 11 Jahre TVÖD beschäftigt, Stufe 4 (durch zwischenzeitliche Höhergruppierung nicht die erwartbare 5)

AN A will wechseln zum TV-DRV (sinngleich, daher auch hier gefragt) und AN B begann das Beschäftigungsverhältnis vor 8 Monaten und bekam die Stufe 3 bei Einstellung (als Vereinbarung vor Abschluss des AV)

Jetzt wäre meine Frage, wie sind die beiden Paragrafen § 16 Absatz 2a und § 34 Absatz 3 (Satz3/4) und vorallem in Verbindung zu deuten?
Laut § 34 ist die Beschäftigungszeit (zwingend) von anderen öffentlichen AG zu erkennen. Kann also AN B nach der Stufe 5 fragen, da mit über 10 Jahren Beschäftigungszeit in Summe die Stufe 5 aktuell wäre?
Oder spielt die Beschäftigungszeit nur in anderer Hinsicht eine Rolle (Jubiläen..) und wenn es um die Stufen geht, können AN nur um die Güte des neuen AG bitten, nach § 16 die bisherige Stufe (bei beiden die 4) zu übernehmen?

Wie wäre da so eure Erfahrung? Ist der öffentliche AG eher gütig? Kann dies auch im Nachhinein nach der Anstellung beantragt werden? Spielt dabei die Ausschlussfrist von 6 Monaten eine Rolle (sprich wenn AN B nun bereits 8 Monate beim neuen AG ist, kann da der Antrag nur für die letzten 6 Monate gestellt werden, oder käme er einfach komplett zu spät, weil dies innerhalb der ersten 6 Monate hätte geschehen müssen?)

Vielen Dank

FrankFurter