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[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD

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Thomber:
Grüße ins Forum,

mich beschäftigt folgende Frage:

Was spricht beamten-/ laufbahnrechtlich gegen die Besetzung einer Stelle (A13/A14) mit einem Masterabsolventen, dem die berufspraktische Zeit von 2 Jahren noch fehlt?   [Masterabschluss = Bildungsvoraussetzung für hD,  aber Laufbahnbefähigung = Bildung + Praxis]    Der Sinn wäre klar - damit ein Master die fehlende Berufspraktische Zeit sich erarbeiten kann, braucht er /sie  halt ne Stelle im hD für mehr oder weniger 2 Jahre.      Grundsätzlich alles logisch....   Aber ich frage dennoch... Spricht etwas gegen diese Stellenbesetzung oder die Betrauung mit Aufgaben (hD) an einen gD?

Organisator:
Rechtlich spricht nichts dagegen, allenfalls, dass der Beamte nicht geeignet ist.

Thomber:
Danke sehr!  Falls jemand doch einen Haken findet,  im Voraus DANKE!

xap:
Ist der Absolvent bereits Beamter? Ich glaube das spielt schon einen Unterschied. Ohne die notwendigen Voraussetzungen (Abschluss + Berufserfahrung) scheint mir eine Verbeamtung im hD nicht möglich. Anders sieht es bei einem Laufbahnwechsel aus dem gD aus. Das ginge sehr wohl, da keine Verbeamtung notwendig wäre.

Organisator:

--- Zitat von: xap am 16.12.2022 19:14 ---Ist der Absolvent bereits Beamter? Ich glaube das spielt schon einen Unterschied. Ohne die notwendigen Voraussetzungen (Abschluss + Berufserfahrung) scheint mir eine Verbeamtung im hD nicht möglich. Anders sieht es bei einem Laufbahnwechsel aus dem gD aus. Das ginge sehr wohl, da keine Verbeamtung notwendig wäre.

--- End quote ---

Ja. Siehe letzter Satz im ersten Post

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