Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
Thomber:
Grüße ins Forum,
mich beschäftigt folgende Frage:
Was spricht beamten-/ laufbahnrechtlich gegen die Besetzung einer Stelle (A13/A14) mit einem Masterabsolventen, dem die berufspraktische Zeit von 2 Jahren noch fehlt? [Masterabschluss = Bildungsvoraussetzung für hD, aber Laufbahnbefähigung = Bildung + Praxis] Der Sinn wäre klar - damit ein Master die fehlende Berufspraktische Zeit sich erarbeiten kann, braucht er /sie halt ne Stelle im hD für mehr oder weniger 2 Jahre. Grundsätzlich alles logisch.... Aber ich frage dennoch... Spricht etwas gegen diese Stellenbesetzung oder die Betrauung mit Aufgaben (hD) an einen gD?
Organisator:
Rechtlich spricht nichts dagegen, allenfalls, dass der Beamte nicht geeignet ist.
Thomber:
Danke sehr! Falls jemand doch einen Haken findet, im Voraus DANKE!
xap:
Ist der Absolvent bereits Beamter? Ich glaube das spielt schon einen Unterschied. Ohne die notwendigen Voraussetzungen (Abschluss + Berufserfahrung) scheint mir eine Verbeamtung im hD nicht möglich. Anders sieht es bei einem Laufbahnwechsel aus dem gD aus. Das ginge sehr wohl, da keine Verbeamtung notwendig wäre.
Organisator:
--- Zitat von: xap am 16.12.2022 19:14 ---Ist der Absolvent bereits Beamter? Ich glaube das spielt schon einen Unterschied. Ohne die notwendigen Voraussetzungen (Abschluss + Berufserfahrung) scheint mir eine Verbeamtung im hD nicht möglich. Anders sieht es bei einem Laufbahnwechsel aus dem gD aus. Das ginge sehr wohl, da keine Verbeamtung notwendig wäre.
--- End quote ---
Ja. Siehe letzter Satz im ersten Post
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