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[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD

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Thomber:
Nach § 3 Abs. 5 LVO-AVD dürfen Beamten Aufgaben, die einer Tätigkeit des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe zwei (A 13hD) oder eines höheren Amtes entsprechen, nur übertragen werden, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen nach § 8 Abs. 4LfbG erfüllen, ....... (Die Möglichkeit einer Verwendungsbeförderung lasse ich mal unbeachtet.)

Bisher ist mein Wissensstand also unverändert:  Beamte des gD mit Masterabschluss kommen ohne "Aufstiegslehrgang" (wie in Bundesverwaltungen praktiziert) NICHT in hD, weil:

Ohne hauptberufliche Tätigkeit im hD kommt man nicht in den hD.   Wenn ich das richtig sehe, ist ein Master für Leute im gD also reine Verar....ung.   Raffiniert gemacht... Offiziell folgt man Bologna, grenzt die Master aber dann doch aus, durch Zugangsregeln.   

Thomber:
Nachtrag & Abschluss

Ich habe mit dem Personalbereich einer Senatsverwaltung gesprochen.
Ja, es stimmt... Beamte im gD, die berufsbegleitend einen Master gemacht haben, können damit nicht so, wie ein Tarifangestellter in den hD wechseln.   

Gewerbeaufsichtbeamter:

--- Zitat von: Thomber am 20.12.2022 09:29 ---
Ohne hauptberufliche Tätigkeit im hD kommt man nicht in den hD.   Wenn ich das richtig sehe, ist ein Master für Leute im gD also reine Verar....ung.   Raffiniert gemacht... Offiziell folgt man Bologna, grenzt die Master aber dann doch aus, durch Zugangsregeln.

--- End quote ---

Naja Ver...sche ist das ja nicht. Der Beamte gD hat halt die Laufbahnbefähigung für den gD, ihm fehlt die Befähigung für den hD. Diese könnte er ja z. B. durch ein Referendariat ja erhalten bzw. wenn möglich einige Zeit als Tarifbeschäftigter entsprechende hD Tätigkeiten ausführen und so die Erfahrung aneignen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Thomber am 20.12.2022 12:14 ---Nachtrag & Abschluss

Ich habe mit dem Personalbereich einer Senatsverwaltung gesprochen.
Ja, es stimmt... Beamte im gD, die berufsbegleitend einen Master gemacht haben, können damit nicht so, wie ein Tarifangestellter in den hD wechseln.

--- End quote ---
Kann denn ein TB, der im "gD" sein berufsbegleitend einen Master macht, schneller als der Beamte in den hD wechseln?
Oder kann der "gD Tbler" mit Master auch nicht so einfach in den hD wechseln wie ein TB der schon im "TB hD" gearbeitet hat?

Thomber:
Referendariat?   Nein, gibt es nur für spezielle Master.


TB in den hD?   Ja sicher.  Jeder Tarifler mit E3 kann sioch nebenher qualifizieren und sich dann direkt auf ne A14 bewerben!   Rein formal geht das, denn ein TB braucht ja die sog. Laufbahnbefähigung nicht - er braucht "nur" die Bildungsvoraussetzung.  So werden ja zahlreiche Leute in den öD eingestellt.  2 Jahre als TB und dann Verbeamtung.     Finde es halt nur komisch, daass man erfahrene Beamte nicht durchlässt und lieber einen Master von draußen ohne Erfahrung (als TB) nimmt.  Aber so ist das wohl.

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