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[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD

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WasDennNun:

--- Zitat von: Thomber am 21.12.2022 15:19 ---Referendariat?   Nein, gibt es nur für spezielle Master.


TB in den hD?   Ja sicher.  Jeder Tarifler mit E3 kann sioch nebenher qualifizieren und sich dann direkt auf ne A14 bewerben!   Rein formal geht das, denn ein TB braucht ja die sog. Laufbahnbefähigung nicht - er braucht "nur" die Bildungsvoraussetzung.  So werden ja zahlreiche Leute in den öD eingestellt.  2 Jahre als TB und dann Verbeamtung.     Finde es halt nur komisch, daass man erfahrene Beamte nicht durchlässt und lieber einen Master von draußen ohne Erfahrung (als TB) nimmt.  Aber so ist das wohl.

--- End quote ---
Also kann der TBler nicht schneller als ein gD Beamter, der nen Master macht, hD werden.
Es liegt nur daran, dass der gD der Master macht, diesen Weg nicht gehen will.

Organisator:

--- Zitat von: Thomber am 20.12.2022 12:14 ---Nachtrag & Abschluss

Ich habe mit dem Personalbereich einer Senatsverwaltung gesprochen.
Ja, es stimmt... Beamte im gD, die berufsbegleitend einen Master gemacht haben, können damit nicht so, wie ein Tarifangestellter in den hD wechseln.

--- End quote ---

Vielen Dank fürs Update. Dann lag ich etwas daneben, hatte nur die Regelungen auf Bundesebene im Blick. Insoweit ist die Berliner Regelung von Vorgestern, kein Wunder, dass da kein Beamter mit Entwicklungspotential arbeiten möchte!

xap:
Die Lösung ist doch ganz einfach. Beim Bund bewerben. Gibt ja genug Stellen in BE. Berlin freut sich weiterhin über den BrainDrain.

Thomber:
@WasDennNun

Zusammenfassung

Tarifler mit Master: 
Bewirbt sich auf eine A14 die ihm gefällt, gewinnt Auswahlverfahren, wird eingestellt, kassiert sofort A14 - fertig.

Beamter mit Master:
Muss sich bewähren, gute Noten und das Wohlwollen seiner Behörde gewinnen und wird dann für das zentrale Auswahlverfahren vorgeschlagen. Sofern man die nötige Punktzahl erreicht, ist man Teil eines Aufstiegslehrganges (wo man in seiner aktuellen Besoldungsgruppe bleibt!) und wird dann im irgendwo im Zuständigkeitsbereich des Dienstherrn eingesetzt. Sowohl der Ort als auch der fachliche Aspekt können von oben vorgegeben werden.   Im besten Fall passt das dann alles und der Beamte bewährt sich i.d.R. mind. 2 Jahre. Dann wird die Laufbahnbefähigung anerkannt und weitere 6 Monate später wäre die Verleihung eines Amtes nach A13hD  (!)  möglich.  A 14 folgt dann wohl nach mind. einem weiteren Jahr.

So richtig gleich klingt das nicht...

Gewerbeaufsichtbeamter:

--- Zitat von: Thomber am 05.01.2023 12:11 ---@WasDennNun

Zusammenfassung

Tarifler mit Master: 
Bewirbt sich auf eine A14 die ihm gefällt, gewinnt Auswahlverfahren, wird eingestellt, kassiert sofort A14 - fertig.

Beamter mit Master:
Muss sich bewähren, gute Noten und das Wohlwollen seiner Behörde gewinnen und wird dann für das zentrale Auswahlverfahren vorgeschlagen. Sofern man die nötige Punktzahl erreicht, ist man Teil eines Aufstiegslehrganges (wo man in seiner aktuellen Besoldungsgruppe bleibt!) und wird dann im irgendwo im Zuständigkeitsbereich des Dienstherrn eingesetzt. Sowohl der Ort als auch der fachliche Aspekt können von oben vorgegeben werden.   Im besten Fall passt das dann alles und der Beamte bewährt sich i.d.R. mind. 2 Jahre. Dann wird die Laufbahnbefähigung anerkannt und weitere 6 Monate später wäre die Verleihung eines Amtes nach A13hD  (!)  möglich.  A 14 folgt dann wohl nach mind. einem weiteren Jahr.

So richtig gleich klingt das nicht...

--- End quote ---

A14 aber nur wenn er verbeamtet wird und die Laufbahnbefähigung hat :)

Das ist das Los des Beamtentum.

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