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[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD

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Thomber:

--- Zitat von: Gewerbeaufsichtbeamter am 05.01.2023 12:16 ---
--- Zitat von: Thomber am 05.01.2023 12:11 ---@WasDennNun

Zusammenfassung

Tarifler mit Master: 
Bewirbt sich auf eine A14 die ihm gefällt, gewinnt Auswahlverfahren, wird eingestellt, kassiert sofort A14 - fertig.

Beamter mit Master:
Muss sich bewähren, gute Noten und das Wohlwollen seiner Behörde gewinnen und wird dann für das zentrale Auswahlverfahren vorgeschlagen. Sofern man die nötige Punktzahl erreicht, ist man Teil eines Aufstiegslehrganges (wo man in seiner aktuellen Besoldungsgruppe bleibt!) und wird dann im irgendwo im Zuständigkeitsbereich des Dienstherrn eingesetzt. Sowohl der Ort als auch der fachliche Aspekt können von oben vorgegeben werden.   Im besten Fall passt das dann alles und der Beamte bewährt sich i.d.R. mind. 2 Jahre. Dann wird die Laufbahnbefähigung anerkannt und weitere 6 Monate später wäre die Verleihung eines Amtes nach A13hD  (!)  möglich.  A 14 folgt dann wohl nach mind. einem weiteren Jahr.

So richtig gleich klingt das nicht...

--- End quote ---

A14 aber nur wenn er verbeamtet wird und die Laufbahnbefähigung hat :)

Das ist das Los des Beamtentum.

--- End quote ---


Oh SORRY - A 14 war falsch!    Ging mir um die Zielerreichung (hD). Ob EG 14 oder A14 dabei egal - wollte nur Unterschiede aufzeigen

Bastel:

--- Zitat von: Thomber am 05.01.2023 12:11 ---@WasDennNun

Zusammenfassung

Tarifler mit Master: 
Bewirbt sich auf eine A14 die ihm gefällt, gewinnt Auswahlverfahren, wird eingestellt, kassiert sofort A14 - fertig.

Beamter mit Master:
Muss sich bewähren, gute Noten und das Wohlwollen seiner Behörde gewinnen und wird dann für das zentrale Auswahlverfahren vorgeschlagen. Sofern man die nötige Punktzahl erreicht, ist man Teil eines Aufstiegslehrganges (wo man in seiner aktuellen Besoldungsgruppe bleibt!) und wird dann im irgendwo im Zuständigkeitsbereich des Dienstherrn eingesetzt. Sowohl der Ort als auch der fachliche Aspekt können von oben vorgegeben werden.   Im besten Fall passt das dann alles und der Beamte bewährt sich i.d.R. mind. 2 Jahre. Dann wird die Laufbahnbefähigung anerkannt und weitere 6 Monate später wäre die Verleihung eines Amtes nach A13hD  (!)  möglich.  A 14 folgt dann wohl nach mind. einem weiteren Jahr.

So richtig gleich klingt das nicht...

--- End quote ---

Wenn ich das Gesetz richtig gelesen habe ist es beim Bund so:

Externes Bewerbungsverfahren gewinnen, 3 Jahre Bewährung im aktuellen Amt (manche Bundesländer scheinen sogar in diesem Zeitraum zu befördern), bei Bewährung ->A13hD.

Je nach Amt und Familienstatus hat man auch keinen finanziellen Nachteil gegenüber TBler in der E13 ;)

schlossquelle:
Hallo in die Runde: verstehe ich das richtig: man hätte trotz 25jähriger Berufstätigkeit und A 12 "seit Jahren" keine Möglichkeit, sich erfolgreich auf eine Stelle z. B. A 14 BBO zu bewerben mit einem vor Jahren erworbenen Master, ich frage für NRW?
Kann ich mich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen und dann sofort beim selben Dienstherren eine Ernennung nach A 14 entgegennehmen?

... vielleicht ja jemand ja einen Hinweis dazu ;-) ...

Unknown:
Ja, das verstehst du richtig. Du brauchst zwingend die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst. Des Weiteren ist das erste Amt grundsätzlich A13 und muss durchlaufen werden. Wielange diese in NRW ist entzieht sich meiner Kenntnis.
Du könntest dich entlassen lassen, allerdings wirst du dann als Tarifbeschäftigter für die Laufbahnbefähigung eingestellt und danach erst zum Rat ernannt. Wenn es dann an der gesundheitlichen Eignung scheitert, hast du ein großes Problem.

schlossquelle:
Hallo Unknown,
Danke für die Info ... dann wäre das Geld tatsächlich in einem WorkAndTravel in Australien besser investiert gewesen ... wie kann ich denn die Befähigung erlangen? Gibt es da irgendwo Module?
VG!

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