Autor Thema: [BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD  (Read 6471 times)

Thomber

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #15 am: 05.01.2023 12:27 »
@WasDennNun

Zusammenfassung

Tarifler mit Master: 
Bewirbt sich auf eine A14 die ihm gefällt, gewinnt Auswahlverfahren, wird eingestellt, kassiert sofort A14 - fertig.

Beamter mit Master:
Muss sich bewähren, gute Noten und das Wohlwollen seiner Behörde gewinnen und wird dann für das zentrale Auswahlverfahren vorgeschlagen. Sofern man die nötige Punktzahl erreicht, ist man Teil eines Aufstiegslehrganges (wo man in seiner aktuellen Besoldungsgruppe bleibt!) und wird dann im irgendwo im Zuständigkeitsbereich des Dienstherrn eingesetzt. Sowohl der Ort als auch der fachliche Aspekt können von oben vorgegeben werden.   Im besten Fall passt das dann alles und der Beamte bewährt sich i.d.R. mind. 2 Jahre. Dann wird die Laufbahnbefähigung anerkannt und weitere 6 Monate später wäre die Verleihung eines Amtes nach A13hD  (!)  möglich.  A 14 folgt dann wohl nach mind. einem weiteren Jahr.

So richtig gleich klingt das nicht...

A14 aber nur wenn er verbeamtet wird und die Laufbahnbefähigung hat :)

Das ist das Los des Beamtentum.


Oh SORRY - A 14 war falsch!    Ging mir um die Zielerreichung (hD). Ob EG 14 oder A14 dabei egal - wollte nur Unterschiede aufzeigen

Bastel

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #16 am: 06.01.2023 06:57 »
@WasDennNun

Zusammenfassung

Tarifler mit Master: 
Bewirbt sich auf eine A14 die ihm gefällt, gewinnt Auswahlverfahren, wird eingestellt, kassiert sofort A14 - fertig.

Beamter mit Master:
Muss sich bewähren, gute Noten und das Wohlwollen seiner Behörde gewinnen und wird dann für das zentrale Auswahlverfahren vorgeschlagen. Sofern man die nötige Punktzahl erreicht, ist man Teil eines Aufstiegslehrganges (wo man in seiner aktuellen Besoldungsgruppe bleibt!) und wird dann im irgendwo im Zuständigkeitsbereich des Dienstherrn eingesetzt. Sowohl der Ort als auch der fachliche Aspekt können von oben vorgegeben werden.   Im besten Fall passt das dann alles und der Beamte bewährt sich i.d.R. mind. 2 Jahre. Dann wird die Laufbahnbefähigung anerkannt und weitere 6 Monate später wäre die Verleihung eines Amtes nach A13hD  (!)  möglich.  A 14 folgt dann wohl nach mind. einem weiteren Jahr.

So richtig gleich klingt das nicht...

Wenn ich das Gesetz richtig gelesen habe ist es beim Bund so:

Externes Bewerbungsverfahren gewinnen, 3 Jahre Bewährung im aktuellen Amt (manche Bundesländer scheinen sogar in diesem Zeitraum zu befördern), bei Bewährung ->A13hD.

Je nach Amt und Familienstatus hat man auch keinen finanziellen Nachteil gegenüber TBler in der E13 ;)

schlossquelle

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #17 am: 11.01.2023 22:17 »
Hallo in die Runde: verstehe ich das richtig: man hätte trotz 25jähriger Berufstätigkeit und A 12 "seit Jahren" keine Möglichkeit, sich erfolgreich auf eine Stelle z. B. A 14 BBO zu bewerben mit einem vor Jahren erworbenen Master, ich frage für NRW?
Kann ich mich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen und dann sofort beim selben Dienstherren eine Ernennung nach A 14 entgegennehmen?

... vielleicht ja jemand ja einen Hinweis dazu ;-) ...

Unknown

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #18 am: 11.01.2023 22:51 »
Ja, das verstehst du richtig. Du brauchst zwingend die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst. Des Weiteren ist das erste Amt grundsätzlich A13 und muss durchlaufen werden. Wielange diese in NRW ist entzieht sich meiner Kenntnis.
Du könntest dich entlassen lassen, allerdings wirst du dann als Tarifbeschäftigter für die Laufbahnbefähigung eingestellt und danach erst zum Rat ernannt. Wenn es dann an der gesundheitlichen Eignung scheitert, hast du ein großes Problem.

schlossquelle

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #19 am: 12.01.2023 20:48 »
Hallo Unknown,
Danke für die Info ... dann wäre das Geld tatsächlich in einem WorkAndTravel in Australien besser investiert gewesen ... wie kann ich denn die Befähigung erlangen? Gibt es da irgendwo Module?
VG!

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #20 am: 13.01.2023 08:25 »
Hallo Unknown,
Danke für die Info ... dann wäre das Geld tatsächlich in einem WorkAndTravel in Australien besser investiert gewesen ... wie kann ich denn die Befähigung erlangen? Gibt es da irgendwo Module?
VG!

Für den Bund hat es Bastel beschrieben. Wie es für NRW aussieht, dürfte sich aus den Laufbahnvorschriften ergeben.

Unknown

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #21 am: 13.01.2023 09:01 »
Hallo Unknown,
Danke für die Info ... dann wäre das Geld tatsächlich in einem WorkAndTravel in Australien besser investiert gewesen ... wie kann ich denn die Befähigung erlangen? Gibt es da irgendwo Module?
VG!
Beim Bund wirst du als Tarifbeschäftigter eingestellt und absolvierst die Laufbahnbefähigung. Solltest du bereits vorher Beamter sein, dann behälst du deine Amtsbezeichnung und machst den Aufstieg nach § 24 BLV.
Beim Land NRW ist soweit ich das mitbekomme habe, ein Laufbahnwechsel nicht so ohne weiteres möglich. Der Knackpunkt ist die Laufbahnbefähigung, du hast keine Chance diese zu erlangen. Die Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen ist nicht grade freundlichen gegenüber einem Laufbahnwechsel gestrickt. Vorgesehen ist eher, dass man die fähigen Beamten aus dem gD in den hD mit einer Aufstiegsqualifizierung bringt. Man möge mich korrieren, wenn es anders ist. Meines Wissens nach gibt es keine Module, sondern durch das tägliche arbeiten auf einem A13/E13 Dienstposten erlangt man die Laufbahnbefähigung. Man muss halt nachweisen, dass man gleichwertige Tätigkeiten analog dem höheren Dienst verrichtet hat.
Eine Möglichkeit wäre, in den gD Bund zu wechseln und anschliessend für den hD bewerben, so behält man den Beamtenstatus. Sonst bleibt nur Antrag auf Entlassung, die Laufbahnbefähigung als Tarifbeschäftigter ableisten, bspw. beim Bund und danach im hD verbeamtet zu werden.

@schlossquelle
Was hast du denn für einen Master absolviert?

Thomber

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #22 am: 16.01.2023 11:01 »
§ 24 BLV (und ähnliche LV aus den Ländern) bedingen aber leider, dass ein bereits verbeamteter Masterabsolvent an einem zentralen Auswahlverfahren teilnehmen muss. Die Bewerbung auf EINE konkrete Stelle per Stellenausschreibungsverfahren ist nicht zielführend!   (Das wissen aber auch viele Behörden nicht.  ;) )

Ich sehe eigentlich nur einen Weg für einen Beamten:
-> Teilnahme an einem zentralen (stellenunabhängigen) Aufstiegsverfahren. [Diese gibt es aber nur, wenn der Dienstherr Lust hat und es können zudem noch Teilnahmevoraussetzungen gelten, sodass man sich ggf. trotz Master nicht bewerben darf!]

Ansonsten gibt es noch andere Aufstiegsformen, wie z.B. den Bewährungsaufstieg (unabhängig vom Master) aber für diese Aufstiegsformen gibt es immer strenge Vorgaben.

Generell kann man sagen: Die Anzahl der Beamten aus dem gD, deren man die Gnade des Aufstiegs in den hD gewährt ist überschaubar und immer kleiner, als die Zahl der Beamten, die vom mD in den gD kommen dürfen.

gD = Sandwich-Laufbahn.   Während du trotz Qualifikationen nicht weiterkommst, holen dich Kollegen aus dem mD ein.  Tja, so war und ist das und so wird es auch bleiben.

Bastel

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #23 am: 16.01.2023 11:07 »
§ 24 BLV (und ähnliche LV aus den Ländern) bedingen aber leider, dass ein bereits verbeamteter Masterabsolvent an einem zentralen Auswahlverfahren teilnehmen muss. Die Bewerbung auf EINE konkrete Stelle per Stellenausschreibungsverfahren ist nicht zielführend!   (Das wissen aber auch viele Behörden nicht.  ;) )


Quelle? §24 BLV spricht von einem Auswahlverfahren für Regelbewerber.

Unknown

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #24 am: 16.01.2023 11:35 »
Ich sehe eigentlich nur einen Weg für einen Beamten:
-> Teilnahme an einem zentralen (stellenunabhängigen) Aufstiegsverfahren. [Diese gibt es aber nur, wenn der Dienstherr Lust hat und es können zudem noch Teilnahmevoraussetzungen gelten, sodass man sich ggf. trotz Master nicht bewerben darf!]
Das mag bei einigen Ländern so sein, beim Bund kann man sich entweder für die Laufbahn des hD bewerben oder auf einen ausgeschriebenen hD Dienstposten. Die Bewerbung erfolgt als externer gegen den weiteren externen Bewerbern und ohne Berücksichtigung, ob man bereits verbeamtet ist oder nicht. Nach Erteilung des Zuschlags, erfolgt der Aufstieg nach §24 BLV mit Beginn der Absolvierung der Laufbahnbefähigung im vorherigen Statusamt.

Thomber

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« Antwort #25 am: 17.01.2023 09:44 »
Ich sehe eigentlich nur einen Weg für einen Beamten:
-> Teilnahme an einem zentralen (stellenunabhängigen) Aufstiegsverfahren. [Diese gibt es aber nur, wenn der Dienstherr Lust hat und es können zudem noch Teilnahmevoraussetzungen gelten, sodass man sich ggf. trotz Master nicht bewerben darf!]
Das mag bei einigen Ländern so sein, beim Bund kann man sich entweder für die Laufbahn des hD bewerben oder auf einen ausgeschriebenen hD Dienstposten. Die Bewerbung erfolgt als externer gegen den weiteren externen Bewerbern und ohne Berücksichtigung, ob man bereits verbeamtet ist oder nicht. Nach Erteilung des Zuschlags, erfolgt der Aufstieg nach §24 BLV mit Beginn der Absolvierung der Laufbahnbefähigung im vorherigen Statusamt.

Das würde ich begrüßen, halte es aber für nicht gesetzeskonform. Beim BMVg wird ein zentrales Aufstiegsverfahren durchgeführt, wie im Land Berlin z.B. auch.
Beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz läuft oder lief gerade auch eine normale Ausschreibung im hD.  Dort war man auch Deiner Meinung, hat sich aber dann nicht mehr dazu äußern wollen.    Zuerst wurde ganz freundlich erklärt, wie es laufen wird und dann...  komisch .. auf meine begründete Nachfrage kam keine Anwort mehr.   Schlafende Hunde?  ;)   

Thomber

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« Antwort #26 am: 17.01.2023 09:46 »
Ich sehe eigentlich nur einen Weg für einen Beamten:
-> Teilnahme an einem zentralen (stellenunabhängigen) Aufstiegsverfahren. [Diese gibt es aber nur, wenn der Dienstherr Lust hat und es können zudem noch Teilnahmevoraussetzungen gelten, sodass man sich ggf. trotz Master nicht bewerben darf!]
Das mag bei einigen Ländern so sein, beim Bund kann man sich entweder für die Laufbahn des hD bewerben oder auf einen ausgeschriebenen hD Dienstposten. Die Bewerbung erfolgt als externer gegen den weiteren externen Bewerbern und ohne Berücksichtigung, ob man bereits verbeamtet ist oder nicht. Nach Erteilung des Zuschlags, erfolgt der Aufstieg nach §24 BLV mit Beginn der Absolvierung der Laufbahnbefähigung im vorherigen Statusamt.

Beim Bund:   Nö, geht leider nicht. Habe schon Absagen kassiert mit dem Hinweis, dass man wegen fehlender Laufbahnbefähigung nicht bewerbungsberechtigt sei.  Und das kann wohl nicht widerlegt werden oder?

   

Organisator

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« Antwort #27 am: 17.01.2023 09:53 »
Ich sehe eigentlich nur einen Weg für einen Beamten:
-> Teilnahme an einem zentralen (stellenunabhängigen) Aufstiegsverfahren. [Diese gibt es aber nur, wenn der Dienstherr Lust hat und es können zudem noch Teilnahmevoraussetzungen gelten, sodass man sich ggf. trotz Master nicht bewerben darf!]
Das mag bei einigen Ländern so sein, beim Bund kann man sich entweder für die Laufbahn des hD bewerben oder auf einen ausgeschriebenen hD Dienstposten. Die Bewerbung erfolgt als externer gegen den weiteren externen Bewerbern und ohne Berücksichtigung, ob man bereits verbeamtet ist oder nicht. Nach Erteilung des Zuschlags, erfolgt der Aufstieg nach §24 BLV mit Beginn der Absolvierung der Laufbahnbefähigung im vorherigen Statusamt.

Beim Bund:   Nö, geht leider nicht. Habe schon Absagen kassiert mit dem Hinweis, dass man wegen fehlender Laufbahnbefähigung nicht bewerbungsberechtigt sei.  Und das kann wohl nicht widerlegt werden oder?

 

So wie von unknown beschrieben ist das Verfahren nach § 24 BLV eine Möglichkeit für den Laufbahnwechsel. Aus welchen Gründen sollte es aus deiner Sicht nicht gesetzeskonform sein ?

Ob eine Dienststelle das so anbietet oder Personal mit bereits vorhandener Laufbahnbefähigung bevorzugt, liegt in ihrem Ermessen.

Thomber

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« Antwort #28 am: 17.01.2023 09:59 »
"Regelbewerber"


§ 24 BLV (und ähnliche LV aus den Ländern) bedingen aber leider, dass ein bereits verbeamteter Masterabsolvent an einem zentralen Auswahlverfahren teilnehmen muss. Die Bewerbung auf EINE konkrete Stelle per Stellenausschreibungsverfahren ist nicht zielführend!   (Das wissen aber auch viele Behörden nicht.  ;) )


Quelle? §24 BLV spricht von einem Auswahlverfahren für Regelbewerber.


Regelbewerber:  Sehr guter Hinweis.  Hatte ich bei einem Bundesministerium auch gefragt... Keine Antwort!

Gemäß Recherche nennt man Regelbewerber auch Laufbahnbewerber und dazu siehe Abschnitt II der BLV und dort sind die Möglichkeiten des Aufstiegs erklärt.  Die Möglichkeit, dass ein Beamter mit Master sich auf eine Stellenausschreibung bewerben darf, sehe ich dort leider nicht.   

EDIT:  Ein Beamter mit Master kann natürlich auch ein Regelbewerber sein, aber diese Eigenschaft hätte dann keinen Bezug zu seinem Masterabschluss, oder?

Thomber

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #29 am: 17.01.2023 10:05 »
§ 33 BLV

(8) Nach Erwerb der Befähigung für die höhere Laufbahn wird den Beamtinnen und Beamten im Rahmen der besetzbaren Planstellen ein Amt der neuen Laufbahn verliehen. Das erste Beförderungsamt darf frühestens nach Ablauf einer Dienstzeit von einem Jahr seit der ersten Verleihung eines Amtes der höheren Laufbahngruppe verliehen werden.


Das zeigt sehr schön, dass hier mit Aufstieg halt kein normales Bewerbungsverfahren gemeint ist, sondern ein von mir bereits erwähntes zentrales (ohne konkrete Stelle)