Autor Thema: [BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD  (Read 6471 times)

Thomber

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[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« am: 16.12.2022 14:51 »
Grüße ins Forum,

mich beschäftigt folgende Frage:

Was spricht beamten-/ laufbahnrechtlich gegen die Besetzung einer Stelle (A13/A14) mit einem Masterabsolventen, dem die berufspraktische Zeit von 2 Jahren noch fehlt?   [Masterabschluss = Bildungsvoraussetzung für hD,  aber Laufbahnbefähigung = Bildung + Praxis]    Der Sinn wäre klar - damit ein Master die fehlende Berufspraktische Zeit sich erarbeiten kann, braucht er /sie  halt ne Stelle im hD für mehr oder weniger 2 Jahre.      Grundsätzlich alles logisch....   Aber ich frage dennoch... Spricht etwas gegen diese Stellenbesetzung oder die Betrauung mit Aufgaben (hD) an einen gD?
« Last Edit: 18.12.2022 03:59 von Admin2 »

Organisator

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Antw:Land Berlin: Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #1 am: 16.12.2022 15:46 »
Rechtlich spricht nichts dagegen, allenfalls, dass der Beamte nicht geeignet ist.

Thomber

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Antw:Land Berlin: Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #2 am: 16.12.2022 16:09 »
Danke sehr!  Falls jemand doch einen Haken findet,  im Voraus DANKE!

xap

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Antw:Land Berlin: Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #3 am: 16.12.2022 19:14 »
Ist der Absolvent bereits Beamter? Ich glaube das spielt schon einen Unterschied. Ohne die notwendigen Voraussetzungen (Abschluss + Berufserfahrung) scheint mir eine Verbeamtung im hD nicht möglich. Anders sieht es bei einem Laufbahnwechsel aus dem gD aus. Das ginge sehr wohl, da keine Verbeamtung notwendig wäre.

Organisator

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Antw:Land Berlin: Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #4 am: 16.12.2022 19:49 »
Ist der Absolvent bereits Beamter? Ich glaube das spielt schon einen Unterschied. Ohne die notwendigen Voraussetzungen (Abschluss + Berufserfahrung) scheint mir eine Verbeamtung im hD nicht möglich. Anders sieht es bei einem Laufbahnwechsel aus dem gD aus. Das ginge sehr wohl, da keine Verbeamtung notwendig wäre.

Ja. Siehe letzter Satz im ersten Post

Thomber

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #5 am: 20.12.2022 09:29 »
Nach § 3 Abs. 5 LVO-AVD dürfen Beamten Aufgaben, die einer Tätigkeit des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe zwei (A 13hD) oder eines höheren Amtes entsprechen, nur übertragen werden, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen nach § 8 Abs. 4LfbG erfüllen, ....... (Die Möglichkeit einer Verwendungsbeförderung lasse ich mal unbeachtet.)

Bisher ist mein Wissensstand also unverändert:  Beamte des gD mit Masterabschluss kommen ohne "Aufstiegslehrgang" (wie in Bundesverwaltungen praktiziert) NICHT in hD, weil:

Ohne hauptberufliche Tätigkeit im hD kommt man nicht in den hD.   Wenn ich das richtig sehe, ist ein Master für Leute im gD also reine Verar....ung.   Raffiniert gemacht... Offiziell folgt man Bologna, grenzt die Master aber dann doch aus, durch Zugangsregeln.   

Thomber

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #6 am: 20.12.2022 12:14 »
Nachtrag & Abschluss

Ich habe mit dem Personalbereich einer Senatsverwaltung gesprochen.
Ja, es stimmt... Beamte im gD, die berufsbegleitend einen Master gemacht haben, können damit nicht so, wie ein Tarifangestellter in den hD wechseln.   

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #7 am: 20.12.2022 15:34 »

Ohne hauptberufliche Tätigkeit im hD kommt man nicht in den hD.   Wenn ich das richtig sehe, ist ein Master für Leute im gD also reine Verar....ung.   Raffiniert gemacht... Offiziell folgt man Bologna, grenzt die Master aber dann doch aus, durch Zugangsregeln.

Naja Ver...sche ist das ja nicht. Der Beamte gD hat halt die Laufbahnbefähigung für den gD, ihm fehlt die Befähigung für den hD. Diese könnte er ja z. B. durch ein Referendariat ja erhalten bzw. wenn möglich einige Zeit als Tarifbeschäftigter entsprechende hD Tätigkeiten ausführen und so die Erfahrung aneignen.

WasDennNun

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #8 am: 20.12.2022 17:24 »
Nachtrag & Abschluss

Ich habe mit dem Personalbereich einer Senatsverwaltung gesprochen.
Ja, es stimmt... Beamte im gD, die berufsbegleitend einen Master gemacht haben, können damit nicht so, wie ein Tarifangestellter in den hD wechseln.
Kann denn ein TB, der im "gD" sein berufsbegleitend einen Master macht, schneller als der Beamte in den hD wechseln?
Oder kann der "gD Tbler" mit Master auch nicht so einfach in den hD wechseln wie ein TB der schon im "TB hD" gearbeitet hat?

Thomber

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #9 am: 21.12.2022 15:19 »
Referendariat?   Nein, gibt es nur für spezielle Master.


TB in den hD?   Ja sicher.  Jeder Tarifler mit E3 kann sioch nebenher qualifizieren und sich dann direkt auf ne A14 bewerben!   Rein formal geht das, denn ein TB braucht ja die sog. Laufbahnbefähigung nicht - er braucht "nur" die Bildungsvoraussetzung.  So werden ja zahlreiche Leute in den öD eingestellt.  2 Jahre als TB und dann Verbeamtung.     Finde es halt nur komisch, daass man erfahrene Beamte nicht durchlässt und lieber einen Master von draußen ohne Erfahrung (als TB) nimmt.  Aber so ist das wohl.

WasDennNun

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #10 am: 21.12.2022 15:31 »
Referendariat?   Nein, gibt es nur für spezielle Master.


TB in den hD?   Ja sicher.  Jeder Tarifler mit E3 kann sioch nebenher qualifizieren und sich dann direkt auf ne A14 bewerben!   Rein formal geht das, denn ein TB braucht ja die sog. Laufbahnbefähigung nicht - er braucht "nur" die Bildungsvoraussetzung.  So werden ja zahlreiche Leute in den öD eingestellt.  2 Jahre als TB und dann Verbeamtung.     Finde es halt nur komisch, daass man erfahrene Beamte nicht durchlässt und lieber einen Master von draußen ohne Erfahrung (als TB) nimmt.  Aber so ist das wohl.
Also kann der TBler nicht schneller als ein gD Beamter, der nen Master macht, hD werden.
Es liegt nur daran, dass der gD der Master macht, diesen Weg nicht gehen will.

Organisator

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #11 am: 22.12.2022 10:21 »
Nachtrag & Abschluss

Ich habe mit dem Personalbereich einer Senatsverwaltung gesprochen.
Ja, es stimmt... Beamte im gD, die berufsbegleitend einen Master gemacht haben, können damit nicht so, wie ein Tarifangestellter in den hD wechseln.

Vielen Dank fürs Update. Dann lag ich etwas daneben, hatte nur die Regelungen auf Bundesebene im Blick. Insoweit ist die Berliner Regelung von Vorgestern, kein Wunder, dass da kein Beamter mit Entwicklungspotential arbeiten möchte!

xap

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #12 am: 22.12.2022 10:48 »
Die Lösung ist doch ganz einfach. Beim Bund bewerben. Gibt ja genug Stellen in BE. Berlin freut sich weiterhin über den BrainDrain.

Thomber

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #13 am: 05.01.2023 12:11 »
@WasDennNun

Zusammenfassung

Tarifler mit Master: 
Bewirbt sich auf eine A14 die ihm gefällt, gewinnt Auswahlverfahren, wird eingestellt, kassiert sofort A14 - fertig.

Beamter mit Master:
Muss sich bewähren, gute Noten und das Wohlwollen seiner Behörde gewinnen und wird dann für das zentrale Auswahlverfahren vorgeschlagen. Sofern man die nötige Punktzahl erreicht, ist man Teil eines Aufstiegslehrganges (wo man in seiner aktuellen Besoldungsgruppe bleibt!) und wird dann im irgendwo im Zuständigkeitsbereich des Dienstherrn eingesetzt. Sowohl der Ort als auch der fachliche Aspekt können von oben vorgegeben werden.   Im besten Fall passt das dann alles und der Beamte bewährt sich i.d.R. mind. 2 Jahre. Dann wird die Laufbahnbefähigung anerkannt und weitere 6 Monate später wäre die Verleihung eines Amtes nach A13hD  (!)  möglich.  A 14 folgt dann wohl nach mind. einem weiteren Jahr.

So richtig gleich klingt das nicht...

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:[BE] Masterabsolvent auf Stelle im hD
« Antwort #14 am: 05.01.2023 12:16 »
@WasDennNun

Zusammenfassung

Tarifler mit Master: 
Bewirbt sich auf eine A14 die ihm gefällt, gewinnt Auswahlverfahren, wird eingestellt, kassiert sofort A14 - fertig.

Beamter mit Master:
Muss sich bewähren, gute Noten und das Wohlwollen seiner Behörde gewinnen und wird dann für das zentrale Auswahlverfahren vorgeschlagen. Sofern man die nötige Punktzahl erreicht, ist man Teil eines Aufstiegslehrganges (wo man in seiner aktuellen Besoldungsgruppe bleibt!) und wird dann im irgendwo im Zuständigkeitsbereich des Dienstherrn eingesetzt. Sowohl der Ort als auch der fachliche Aspekt können von oben vorgegeben werden.   Im besten Fall passt das dann alles und der Beamte bewährt sich i.d.R. mind. 2 Jahre. Dann wird die Laufbahnbefähigung anerkannt und weitere 6 Monate später wäre die Verleihung eines Amtes nach A13hD  (!)  möglich.  A 14 folgt dann wohl nach mind. einem weiteren Jahr.

So richtig gleich klingt das nicht...

A14 aber nur wenn er verbeamtet wird und die Laufbahnbefähigung hat :)

Das ist das Los des Beamtentum.