Autor Thema: Verwaltungsbeamtenstelle mit einem Tarifbeschäftigten besetzt  (Read 2200 times)

gast653

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Hallo,

mir ist aufgefallen, dass manche Stellen sowohl für Verwaltungsbeamte als auch für Tarifbeschäftigte ausgeschrieben sind und andere jedoch nur für Verwaltungsbeamte bzw. nur für Tarifbeschäftigte.
In meinem Fall war die Stelle nur für Verwaltungsbeamte ausgeschrieben. Ich habe mich daraufhin beworben und hatte nicht die erforderliche Berufserfahrung für eine Verbeamtung. Daraufhin wurde ich als Tarifangestellter eingestellt. Man erklärte mir, dass der Dienstposten ein Verwaltungsbeamtenstelle wäre. Andere meinten zu mir, dass man einen Dienstposten nach einer Ausschreibung auch für Tarifbeschäftige öffnen könnte
Daraus ergeben sich für mich Unklarheiten, wie mein Beschäftigungsverhältnis korrekt einzuordnen ist.
Ist das aus eurer Sicht eher so eine Art Vorbereitungsdienst für eine Verbeamtung? Zusätzlich bin ich prinzipiell zufrieden in meiner aktuellen Stelle. Aus verschiedenen Gründen bin ich mir jedoch unsicher darüber, ob ich mich tatsächlich verbeamten lassen soll. Wenn ich nun die notwendige Berufserfahrung gesammelt habe, ergibt sich für mich die Frage, ob eine Verbeamtung verpflichtend ist?
Des Weiteren ändert sich gerade mein Aufgabenprofil. Aus diesem Forum hier habe ich gelernt, dass dies eigentlich eine Neubewertung der Stelle erfordern würde und eventuell sich daraus eine andere Eingruppierung ergibt. Geht das aber überhaupt, wenn die Stelle eigentlich eine Verwaltungsbeamtenstelle ist?

SVAbackagain

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Nein, nein, ja.

Tagelöhner

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Wie kommst Du darauf, dass eine Verbeamtung verpflichtend sein soll? Die Begründung eines Beamtenverhältnisses bedarf der individuellen Zustimmung  ;D, alles andere wäre ja total absurd.

Im Öffentlichen Dienst dreht sich alles um den Haushalts-/Stellenplan und die Stellenbewirtschaftung. Stellen gibt es sowohl für Tarifbeschäftigte als auch für Beamte. Abhängig von den jeweiligen haushaltsrechtlichen Vorgaben, können z.B. Beamtenstellen auch mit Tarifbeschäftigten besetzt werden. Von dem her ist die Vorgehensweise in Deinem Fall nichts ungewöhnliches.

gast653

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Vielen Dank für die Antwort.
Mich würde noch etwas zum Thema Stellenbewirtschaftung interessieren.
Kann eine Behörde Ärger bekommen, wenn ein Tarifbeschäftigter zu lange auf einer Verwaltungsbeamtenstelle sitzt?

JC83

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Vielen Dank für die Antwort.
Mich würde noch etwas zum Thema Stellenbewirtschaftung interessieren.
Kann eine Behörde Ärger bekommen, wenn ein Tarifbeschäftigter zu lange auf einer Verwaltungsbeamtenstelle sitzt?

Nein; aber falls wer fragt, sollte man eine Antwort parat haben, warum das eingangs überhaupt eine Beamtenstelle war, hinsichtlich der "hoheitlichen Aufgaben".

Hain

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Vielen Dank für die Antwort.
Mich würde noch etwas zum Thema Stellenbewirtschaftung interessieren.
Kann eine Behörde Ärger bekommen, wenn ein Tarifbeschäftigter zu lange auf einer Verwaltungsbeamtenstelle sitzt?
Moin,

das ist in Nds. in § 5 Abs 3 Nr. 3 geregelt: 5 Jahre geht das, spätestens dann wäre die Stelle zu wandeln.

Grüße
Hain