Mecklenburg geht mit seinen Erlassen einen Sonderweg. Die Zuschlagsbeträge aus der angehängten Tabelle wurden mit Dezemberzahlung für das gesamte Jahr 2022 nachgezahlt und werden nun solange weitergezahlt bis es eine neue Tabelle gibt. Korrekturen bzgl. der Höhe erfolgen also immer erst rückwirkend (die Tabellellenbeträge aus 2021 wurden das ganze Jahr 2022 gezahlt). Daher ist die angehängte Tabelle aus meinem vorherigen Beitrag weiterhin gültig.
M-V versucht anscheinend, durch die unterschiedlichen Bruttozuschlagsbeträge, die Mindestalimentation für 3 und mehr Kinder am Netto auszurichten. Das spart natürlich eine Menge Geld.
Da sich in M-V anscheinend niemand für dieses Sachen interessiert, wäre es evtl. ausreichend, die Tabelle zumindest an geeigneter Stelle zu verlinken. Lesen und rechen können ja die meisten Beamten.
Wie steht es zu meiner anderen Frage bzgl. der Gehaltsspitze in A5?