Hallo zusammen,
ich habe es tatsächlich geschafft: Mein Antrag auf eine höhere Eingruppierung wurde bewilligt. Mein AG hat mir nun mitgeteilt, dass die Gehaltsnachzahlung auf dem Entgeldbogen von Dezember ersichtlich wird. Den erhalte ich am 30.12.
Auf meine Frage, ob mir der Betrag der überwiesen wird, vorher genannt werden kann, kam die Antwort, dass es keine Kapazitäten für solche Auflistungen gibt. Das verwundert mich, das Gehalt muss doch sowieso berechnet werden. Ist dieses Vorgehen (Summe der Nachzahlung wird nicht genannt) normal?
Die eigentlich wichtige Frage ist jedoch, wie ist das mit der höheren Steuerlast durch die einmalige Nachzahlung. Da gibt es wohl eine Fünftel-Regelung und prinzipiell muss der AG den Steuerschaden ausgleichen. Das durchzusetzen, soll jedoch total schwer sein. Hat hier wer Erfahrung?
Macht Klage auf Ausgleich des Steuerschadens Sinn? Und lohnt es sich, hier zu engagieren, oder ist durch die fünftel-Regelung eigentlich alles geklärt?
Freue mich über Rückmeldungen.
Viele Grüße
toas