Antrag/Änderung Vermögensbildung

Begonnen von Kido2911, 18.12.2022 09:01

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Kido2911

Guten Morgen,

ich müsste den Vordruck Antrag/Mitteilung Vermögensbildung ausfüllen (https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Bezuege/Besoldung/Vordrucke_Allgemein/vermoegensbildung.pdf;jsessionid=379AC4A3992FA02080812E31B2BD6937.intranet232?__blob=publicationFile&v=29).

Dabei habe ich Fragen: bislang habe ich im TV-L die Zusatzversorgung (VBL) laufen und würde diese gerne übertragen und maximal erhöhen. Ich habe gesehen, dass dies im Jahr 870 EUR sind - pro Monat 72,50.

Ich würde nun bei 1. Beginn das Kreuzchen bei "laufende" machen und den Start eintragen - richtig?
Dann bei 2. Überweisung an "auf das Bezügekonto"
und bei 3. Bisherige vermögenswirksame Anlage(n) müsste ich doch "die erste vermögenswirksame Anlage in Höhe von soll in der neuen vermögenswirksamen Anlage enthalten sein - ankreuzen?

Könnte ich hier vielleicht Unterstützung bekommen? Vielen Dank.

Neuling2016

Zitat von: Kido2911 in 18.12.2022 09:01
Guten Morgen,

ich müsste den Vordruck Antrag/Mitteilung Vermögensbildung ausfüllen (https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Bezuege/Besoldung/Vordrucke_Allgemein/vermoegensbildung.pdf;jsessionid=379AC4A3992FA02080812E31B2BD6937.intranet232?__blob=publicationFile&v=29).

Dabei habe ich Fragen: bislang habe ich im TV-L die Zusatzversorgung (VBL) laufen und würde diese gerne übertragen und maximal erhöhen. Ich habe gesehen, dass dies im Jahr 870 EUR sind - pro Monat 72,50.

Ich würde nun bei 1. Beginn das Kreuzchen bei "laufende" machen und den Start eintragen - richtig?
Dann bei 2. Überweisung an "auf das Bezügekonto"
und bei 3. Bisherige vermögenswirksame Anlage(n) müsste ich doch "die erste vermögenswirksame Anlage in Höhe von soll in der neuen vermögenswirksamen Anlage enthalten sein - ankreuzen?

Könnte ich hier vielleicht Unterstützung bekommen? Vielen Dank.

Für den TV-L bist du im falschen Unterforum...

Kido2911

Nein, es geht hier um die Übertragung von TVL zum Bund - BVA.

Asperatus

VBL und Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind zwei unterschiedliche Sachen. Bist du jetzt Bundesbeamter oder Tarifbeschäftigter beim Bund? Als Beamter zahlst du verpflichtend keine VBL mehr.
Hattest du beim Land neben der VBL auch VL? Falls nein, kannst du diese beim Bund neu beantragen.

Kido2911

Zitat von: Asperatus in 18.12.2022 09:11
VBL und Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind zwei unterschiedliche Sachen. Bist du jetzt Bundesbeamter oder Tarifbeschäftigter beim Bund? Als Beamter zahlst du verpflichtend keine VBL mehr.
Hattest du beim Land neben der VBL auch VL? Falls nein, kannst du diese beim Bund neu beantragen.

Ich bin momentan noch TB beim Land und wechsle zum 1.1. zum Bund mit Verbeamtung.

xap

Dann erübrigt sich die VBL, somit ist auch kein Antrag mehr nötig. Beantragen kannst du natürlich die VL.