VBL und Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind zwei unterschiedliche Sachen. Bist du jetzt Bundesbeamter oder Tarifbeschäftigter beim Bund? Als Beamter zahlst du verpflichtend keine VBL mehr.
Hattest du beim Land neben der VBL auch VL? Falls nein, kannst du diese beim Bund neu beantragen.