Autor Thema: Krankengeld und Jahressonderzahlung  (Read 1937 times)

tcat7

  • Gast
Krankengeld und Jahressonderzahlung
« am: 18.12.2022 13:30 »
Ich habe seit dem 15.10.2022 eine neue Stelle im öffentlichen Dienst (TVÖD VKA West/ Eingruppierung 9b Stufe 4) angetreten und bin leider zwei Wochen nach Dienstantritt an Corona erkrankt. Mein Arbeitgeber hat daraufhin mein Entgelt für die 8 Krankheitstage nicht gezahlt - die Freiwilligkeit bestand nicht (das ist ja richtig, weil ich innerhalb der ersten 28 Tage erkrankt bin). Aber meine anteilige Jahressonderzahlung (2,5 Monate für 2022) ist KOMPLETT gestrichen - mit der Begründung, ich hätte keine 4 Wochen am Stück gearbeitet. Ist das richtig?

Isie

  • Gast
Antw:Krankengeld und Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 18.12.2022 13:42 »
Nein. Du hast für jeden Monat, in dem das Arbeitsverhältnis bestand und in dem du an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hattest, Anspruch auf ein Zwölften der vollen Jahressonderzahlung. Berechnungsbasis ist das erste volle Monatsentgelt, das du bekommen hast oder fiktiv bekommen hättest.