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[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Kreuzschiene:
--- Zitat von: Bastel am 21.10.2023 19:47 ---
--- Zitat von: Kreuzschiene am 21.10.2023 18:43 ---Mit der Novemberabrechnung erhalte ich nun tatsächlich eine Nachzahlung für mein drittes Kind.
Meinen Widerspruch legte ich damals am 14. Januar 2018 für das Jahr 2017 und folgende ein.
Der Freistaat hat mir nun aber nur vom 01.01.2018 weg eine Nachzahlung iHv 313,97€ pro Monat je drittem und weiterem Kind gewährt.
Wie schätzt die hier vorhandene Schwarmintelligenz die Situation für das Jahr 2017 ein?
--- End quote ---
Die 18 Tage Verspätung haben dich eine Menge Geld gekostet. Dumm gelaufen.
--- End quote ---
Nachdem auf meinen Bezügemitteilungen keine Rechtsbehelfsbelehrung zu finden ist, könnte man argumentieren, dass die Widerspruchsfrist ein Jahr beträgt?
Kleeblatt:
Nein,
Besoldung ist auch vom Haushaltsrecht abhängig.
Der Widerspruch muss also dem Grunde nach in lfd. Kalenderjahr erhoben werden.
Dies ist auf jeden Fall rechtlich der sicherste Weg.
Es gibt auch Ausnahmen, aber das sind juristische Spitzfindigkeiten.
simon1979:
Eine allgemeine Frage an Beamte bzgl. des Zuschlags und der Auszahlung.
Bei uns am Landratsamt wurden die Zuschläge auch mit der November Auszahlung noch nicht überwiesen.
Also weder die ab April 2023 noch die Nachzahlung von 2020 bis 2022.
Seitens der Personalverwaltung wird es auf die AKDB geschoben, die es bis heute nicht geschafft haben, das Abrechnungsprogramm anzupassen.
Wie ist die Erfahrung bei anderen Behörden?
DJ91:
Bei uns im LRA ist auch noch nichts ausgezahlt, habe heute mal eine Anfrage gestellt. Kollegin ist aber natürlich im Urlaub. ;D
R Go:
Ich habe mit den Novemberbezügen die Nachzahlungen sowohl ab April 2023 wie auch die vorherigen mit der AKDB-Lohnbuchhaltungssoftware erhalten.
Ich weiß aber von meinem Kollegen in der Lohnbuchhaltung, dass die AKDB die Software zeitlich so knapp zur Verfügung gestellt hat, dass die Bezüge nur mit Glück und Überstunden vom Kollegen schon im November angepasst und nachberechnet werden konnten. Zudem hat die AKDB wieder spannende Hürden eingebaut, die zumindest bei mir Fehler verursacht haben.
Kurzum, für alle die noch warten müssen: die Chancen stehen sehr gut, dass mit den Dezemberbezügen die Nachzahlungen und die Besoldungsanpassung abgebildet sein werden.
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