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[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile

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lotsch:

--- Zitat von: Hans1W am 30.01.2024 08:43 ---Kann man die Unterlagen zur Prüfung der Verfassungskonformität der Besoldung nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz anfordern -> Frag den Staat

--- End quote ---

Die brauchst du eigentlich nicht anfordern. Die haben 20.000,00 € Partnereinkommen mit eingerechnet. Damit sind sie dann auf die Verfassungskonformität gekommen.

derSchorsch:

--- Zitat von: Hans1W am 30.01.2024 08:43 ---Kann man die Unterlagen zur Prüfung der Verfassungskonformität der Besoldung nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz anfordern -> Frag den Staat

--- End quote ---

Bayern hat kein Informationsfreiheitsgesetz! Siehe hierzu:

https://transparenzranking.de/laender/bayern/

Es gibt noch ein Bayerisches Umweltinformationsgesetz. Hilft bei Fragen der Alimentation aber vermutlich nicht.

Allgäuer:
Weil die ganze Besoldung in Bayern doch stark vom Partnereinkommen abhängig ist und wie lotsch bereits schrieb, mit diesem Partnereinkommen würde die Besoldung in Bayern ja passen, frage ich mich:

Welche BL, neben Bayern, gehen bei der Besoldung von einem Partnereinkommen aus und ist evtl. ein Verfahren beim BVerG des jeweiligen BL anhängig? Für Bayern ist derzeit, soweit ich weiß, kein Verfahren anhängig.

Ich könnte mir vorstellen, dass es sich weitere Jahrzehnte hinauszieht, bis es dann für das Partnereinkommen einen Rechtspruch gibt. Zudem müsste erstmal jemand klagen...

Landsknecht:
Glaube auch SH und Bremen waren ähnlich kreativ mit dem Partnereinkommen. Laut Infos meines Personalamtes bereitet der Bayer. Richterverein Klagen gegen die letzte Besoldungsänderung vor (Neuausrichtung, etc.). Auf meine Widersprüche 2020-2023 habe ich wohl auch deswegen noch keinen Bescheid erhalten. Meine Klage ist jedoch schon mal vorbereitet, bleibt mir dann ja nichts anderes übrig.

Damalige Stellungnahme des BRV zu dem Gesetzentwurf war ja verheerend:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=117224.240

Malkav:

--- Zitat von: Landsknecht am 31.01.2024 10:41 ---Glaube auch SH und Bremen waren ähnlich kreativ mit dem Partnereinkommen.

--- End quote ---

Das Partnerienkommen berücksichtigen aktuell SH, HB, HH, MV, Nds (bei einer entsprechenden Verordnung gem. § 36a NBesG), RLP und BY.

Aus SH liegt eine entsprechende direkte Verfassungsbeschwerde über den dortigen dbb gem. § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG beim BVerfG. Wenn Karlsruhe also wirklich möchte, könnte es diesem Spuk ganz schnell ein Ende bereiten. Weitere Sachermittlungen der Fachgerichte scheinen mir für die Beurteilung der Rechtsfrage "Darf der Besoldungsgesetzgeber weiteres Einkommen des Beamten oder des Partners auf die Besoldung anrechnen?" mMn nicht. Da ist der Daumen entweder zu heben oder zu senken.

Bei einer Zulässigkeit können wir wohl fest davon ausgehen, dass alle anderen Besoldugnsgesetzgeber dem Vorbild folgen werden. Die einkommensunabhängige Eingangsbesoldung in der niedrigsten Gruppe kann dann de facto auf Null Euro festgelegt werden, wenn ein ausreichend großer einkommensabhängiger "Zuschlag" gewährt wird. Mehr "Bedarf" bestünde seitens des Beamten ja nicht, wenn anderes Einkommen zur Verfügung stünde.

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