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[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile

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algo86:
Vor allem, nachdem das Gesetz mittlerweile beschlossen wurde!

Segglmeier:
Gemach gemach... ganz so einfach ist das nicht wie es auf den ersten Blick erscheint.

Es fehlt noch die Möglichkeit "Ehepartner Beamter", eben damit der Rechner den Zuschlag nicht quotelt nach der Arbeitszeit.

Finanzer:
Was Segglmeier schreibt.... beschweren Sie sich bei Ihrer Landesregierung, die diesen Murks zu verantworten hat.

Diese ganzen Extraparameter in den Rechner einzubauen dürfte wahrlich nicht einfach sein.

Bengi28:
A propos Murks der Regierung:

Ich verstehe nicht, warum Verheiratete ohne Kinder in den Stufen 1-6 einen Zuschlag bekommen, Ledige aber nicht. In Stufe 7 ist der Zuschlag schließlich gleich. Ich würde es eher anders herum sehen, da man zusammen günstiger wohnt, als alleine. Welche Mehrkosten sollen Verheiratete gegenüber Ledigen haben?

Wenn es ein Gesetz zur Förderung von Ehen wäre, könnte man es verstehen. Hier geht es aber um die Kosten nach Ort und Familiengröße.

Was unterscheidet den Ledigen in Stufe 6 zur Stufe 7, die eine Ungleichbehandlung zu Verheirateten gerechtfertigt?

Im Entwurf findet sich bei den nicht übernommenen Forderungen ja folgender Absatz:

--- Zitat ---Der Gesetzentwurf erweise sich als Förderung des Ballungsraums München unter Benachteiligung des übrigen Freistaates Bayern. Dies verdeutliche die allein in Ortsklasse VII einzuführende Stufe L. Es fehle der Nachweis, dass die Wohn- und Lebenshaltungskosten hauptsächlich im Ballungsraum München derart stark steigen würden, um eine besondere Berücksichtigung zu rechtfertigen. Angesichts allgemein gestiegener Wohn- und Lebenshaltungskosten sei unverständlich, wieso nicht alle ledigen Besoldungsempfänger in Bayern an Stufe L abgestuft in selber Höhe wie Stufe V und rückwirkend seit 2020 partizipieren könnten. Auch die Stufe V offenbare mit ihrer überstarken Degression in den Ortsklassen VI und niedriger gleichsam eine irritierende Fokussierung auf den Ballungsraum München. Wieso in Ortsklasse VII der Orts- und Familienzuschlag für Ledige betragsmäßig mit dem für kinderlos Verheiratete übereinstimmt, sei unverständlich.
--- End quote ---

Anwender:
Hallo Admin,

wie sieht es nun eigentlich mit der Aktualisierung des Besoldungsrechners für BY aus?
Was mir noch fehlt ist die Eingabemöglichkeit für den Teilzeitanteil des Ehegatten, der ebenfalls Beamter/in ist, um den kindbezogenen Familienzuschlag in voller Höhe zu erhalten, wenn beide in Teilzeit beschäftigt sind, vgl. Art. 36 (5) S. 6 BayBesG.

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