Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
edv123:
--- Zitat von: TomHert am 16.05.2023 20:40 ---Liebe Kolleg*innen,
ich habe eine Frage, die vermutlich sehr viele betrifft und zu der man Unterschiedliches liest.
Es geht um das Thema einer möglichen Rückzahlung für
Ledige in Ortsklasse VII A12
Auf der einen Seite könnte man eine hohe Rückzahlung erwarten (2020-04/23),
auf der anderen Seite kann man es so lesen, dass die Kappungsgrenze für den "Ballungsraumzuschlag" (Ortszuschlag VII in der Rückberechnung) eben nicht rückwirkend bis 2020, sondern erst mit Wirkung ab 04/23 oder 01/23 weggefallen ist und es dementsprechend nur eine sehr geringe Rückzahlung gibt.
Kann diese Frage jemand eindeutig beantworten?
Viele Grüße aus Ortsklasse VII ;) und vielen Dank!
Tom
--- End quote ---
Wo kann man es denn so lesen, dass das erst ab 2023 greift? Ich kenne hierzu keine Stelle und kann es mir auch aktuell nicht vorstellen...
Danke!
TomHert:
Also der entsprechende Paragraph (94) mit den Grenzbeträgen wurde ja erst zum April 2023 aufgehoben, daher könnte man annehmen, dass er für 2020-2022 noch gilt.
Im Gesetztestext ist immer nur von "Berechtigten" die Rede, du denen man ja, wenn man den Paragraf 94 als Grundlage nimmt, diejenigen über dem Grenzbetrag nicht gehörten.
Art. 109
Übergangsvorschriften zu orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteilen
(1) 1Berechtigte erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. März 2023 einen orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteil in Höhe des Betrags, um den der Orts- und Familienzuschlag bei Anwendung der Art. 35 bis 37 in der am 1. April 2023 geltenden Fassung auf diesen Zeitraum den aufgrund der Art. 35 bis 37 in der jeweils geltenden Fassung tatsächlich gewährten Familienzuschlag übersteigt. 2Für die Jahre 2020 bis 2022 ist bei der Berechnung des Orts- und Familienzuschlags nach den Art. 35 bis 37 in der am 1. April 2023 geltenden Fassung anstelle der Anlage 5 auf die Anlage 11 ab- zustellen. 3Art. 36 Abs. 6 ist bei der Berechnung des Orts- und Familienzuschlags nach den Art. 35 bis 37 in der am 1. April 2023 geltenden Fassung nicht an- zuwenden. 4Eine im Zeitraum des Satzes 1 gewährte Ballungsraumzulage nach Art. 94 in der jeweils gel- tenden Fassung ist auf die nach den Sätzen 1 und 2 zu gewährenden Beträge anzurechnen.
Auf der anderen Seite würden die Tabellen zu den Nachzahlungen auf Seite 3 hier zum Beispiel wenig Sinn ergeben, da ja meiner Information zufolge sowieso lediglich bis zu A10 und teilweise A11 die Ballungsraumzulage gezahlt wurde, oder?
https://www.gew-bayern.de/fileadmin/media/publikationen/by/Aushaenge/202304-Besoldungsbestandteile-umgesetzt.pdf
Kann jemand diese Detailfrage genau beantworten?
Vielen Dank!
Tom
dewe:
Kurze Frage:
Ich bin Anwärter (A6 - 2. QE) und verheiratet / 2 Kinder.
Laut Gehaltsabrechnung habe ich einen "OFZ Kind(er)" von 495,17 € bekommen.
Dies spuckt der Rechner auch für einen "normalen" A6er aus. Wähle ich aber AW A6 lässt er die beiden Erhöhungsbeträge (von 2x 24,60 €) weg.
Ist da nur der Rechner falsch oder muss ich mich auf eine Rückzahlung des Erhöhungsbetrags gefasst machen?
hondafahrer26:
--- Zitat von: dewe am 17.05.2023 15:08 ---Kurze Frage:
Ich bin Anwärter (A6 - 2. QE) und verheiratet / 2 Kinder.
Laut Gehaltsabrechnung habe ich einen "OFZ Kind(er)" von 495,17 € bekommen.
Dies spuckt der Rechner auch für einen "normalen" A6er aus. Wähle ich aber AW A6 lässt er die beiden Erhöhungsbeträge (von 2x 24,60 €) weg.
Ist da nur der Rechner falsch oder muss ich mich auf eine Rückzahlung des Erhöhungsbetrags gefasst machen?
--- End quote ---
Ich würde davon ausgehen, dass die bisherige Regelung, wonach im Bezug auf den damaligen Familienzuschlag der Stufe 1 für Anwärter die Besoldungsgruppe des Eingangsamtes maßgebend ist, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eintritt, auch für den OFZ so angewandt wird - auch wenn ich das so explizit wie vorher (Art. 35 Absatz 1 Satz 3 BayBesG a.F.) im Gesetz nicht finde.
Christian:
Gibt es schon neuere Infos zum Zeitpunkt der Auszahlung angesehen von dem "zeitnah" auf der Seite des LfF?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version