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[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Segglmeier:
Meine Frau hat den vollen Aufpreis zum OFZ 2 Kinder zurück bis 2020 jetzt auf dem Zettel stehen. Bei mir mit verheiratet nur zurück bis 1/23?
Zeena:
--- Zitat von: eros am 22.05.2023 08:29 ---Hallo zusammen,
ich melde mich auch mal zu Wort nachdem ich die Bezügemitteilung erhalten habe.
Bei mir wurde zwar alles bis 01/2020 zurückgerechnet allerdings nur der Erhöhungsbetrag und nicht die Orts-Familienzulage.
Es sollte ja nach meinem Kenntnisstand beides geben oder?
Das ganze scheint mir nicht schlüssig zu sein ::) ???
--- End quote ---
Das ist witzig, ich habe den OFZ bekommen mit Rückrechnung bis 01/2020 allerdings nicht den Erhöhungsbetrag. Hab gleich mal eine E-Mail an das Lff geschrieben.
Muenchner82:
So, hab mir das ganze zugrundeliegende Tabellengedöns jetzt mal ausführlich reingezogen. Das ist ja hinten und vorne unlogisch. Man hat für 2022, 2021 und 2020 fiktive Tabellen veröffentlicht in denen der Zuschlag Stufe V niedriger ist als der tatsächlich gezahlte Familienzuschlag Stufe I. Die in den Tabellen zugrundeliegenden Werte für OK VII entsprechen genau der jeweils gültigen Höhe der Ballungsraumzulage.
Wenn man jetzt davon ausgeht, dass mit einem Gesetz das 2023 erlassen wurde die bereits 2020 festgestellte Verfassungswidrigkeit der Besoldung geheilt werden soll kann da was von der Systematik nicht passen (vor allem auch im Hinblick auf die Inflation seitdem).
Meiner bescheidenen Meinung nach hätte man MINDESTENS für alle Jahre den jeweils gültigen Familienzuschlag Stufe I in der neuen Stufe V bei Ortsklasse I zugrunde legen müssen und dann abgestuft bis in Stufe VII mit dem Familienzuschlag Stufe I zzgl. Ballungsraumzulage.
Widerspruch gegen die Besoldung ansich ist schon Anfang Mai erfolgt und Widerspruch gegen die Nachzahlung wird die nächsten Tage folgen.
eros:
--- Zitat von: eros am 22.05.2023 08:29 ---Hallo zusammen,
ich melde mich auch mal zu Wort nachdem ich die Bezügemitteilung erhalten habe.
Bei mir wurde zwar alles bis 01/2020 zurückgerechnet allerdings nur der Erhöhungsbetrag und nicht die Orts-Familienzulage.
Es sollte ja nach meinem Kenntnisstand beides geben oder?
Das ganze scheint mir nicht schlüssig zu sein ::) ???
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Meine Quelle im LfF sagt das meine Berechung stimmt :-\ :-[ :'(
Traurig traurig was für einen Wert man hier hat.....
Hat jemand eine Musterklage für neuen Besoldung? =)
suiris:
Frage in die Runde:
Woraus ergibt sich denn die monatliche Nachzahlung von je - meist - 9,31€ (2022,2021) bzw. 9,18€ (2020) und die monatliche Nachzahlung von 24,14€ - statt nur 13,62€ - für Januar bis März 2023, wenn man vorher die Ballungsraumzulage bekommen hat und jetzt die Ortszulage L bekommt?
Ich dachte Ortszulage L wäre gleich hoch wie die alte Ballungsraumzulage. Abgesehen von der Erhöhung der Ortszulage um 10% zum Anfang des Jahres (daher die erwarteten 13,62€).
Ich tippe da auf einen Fehler im Verständnis meinerseits, insbesondere da andere die gleiche Nachzahlung erhalten.
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