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[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile

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Opa:
Amtsangemessene Beamten- und Richterbezüge sind so zu bemessen, dass sie Beamten und Richtern eine Lebenshaltung ermöglichen, die der Bedeutung ihres jeweiligen Amtes entspricht (vgl. BVerfGE 117, 330 <355>).

Die Bezüge sind so zu bemessen und nicht das fiktive Ehegatteneinkommen. Noch mal zum mitschreiben, liebes bayerisches Finanzministerium: Die Bezüge.




DIE BEZÜGE! Herrgottsakranocheins! Die Bezüge.

Mingara:

--- Zitat von: InVinoVeritas am 18.05.2023 11:39 ---Bei der Landeshauptstadt München findet die Umsetzung wohl voraussichtlich erst mit der Juli Besoldung statt. Auch der Juni Entgeltnachweis ist noch ohne Umsetzung des hier behandelten Gesetzes.

Etwaige Nachzahlungsansprüche sollen sukzessive im Anschluss an der voraussichtlichen Umsetzung für Juli erfolgen. Keine Neuigkeiten seit 06.03.

Im Freistaat erfolgen wohl schon die Nachzahlungen… eigentlich sollten Sie rückwirkend zum Kalenerjahr 2020 stattfinden

--- End quote ---

Also die Juli-Vergütung hat immer noch keine Änderung offenbart...müsste dann wohl im August kommen?!

R Go:
Das liegt wahrscheinlich an der genutzten Lohnbuchhaltungssoftware. Die AKDB kann nach meinem Kenntnisstand die Änderung des Orts- und Familienzuschlags frühestens zum 4. Quartal 2023 abbilden. Wie es bei anderen Softwareanbietern der Lohnbuchhaltungsprogramme aussieht, ist mir nicht bekannt.

Kleeblatt:
Die AKDB ist aktuell nicht in der Lage eine entsprechende Software zu liefern.
Alle Dienstherren, die mit diesem System abrechnen sind betroffen( München, Nürnberg, ....)

InVinoVeritas:
Ja, tatsächlich steht seit dem 21.06.2023 auf Wilma (Landeshauptstadt München), dass die Einhaltung des Termins mit den Julibezügen nicht eingehalten werden konnte und nun voraussichtlich mit den Augustbezügen umgesetzt werden soll.

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