[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile

Begonnen von Admin, 18.12.2022 23:45

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simon1979

Zitat von: starmanu13 am 29.11.2023 12:25
Zitat von: starmanu13 am 08.11.2023 11:45
Ich bekam jetzt ab 04/2023 eine Rückrechnung wegen dem neuen Orts- und Familienzuschlag. Ich bin kommunaler Beamter in einem oberbayerischen Landratsamt.

Warum ab 01.04.2023?

Bekommt man das auch weiter rückwirkend? Was muss ich dazu tun?

Kann das sein? Habe von 04/23 bis 09/23 für 3 Kinder in Ortsklasse 2 einen Betrag von 1099,05 Euro bekommen und ab 10/23 einen Betrag von 1263,66 Euro erhalten. Ich habe 2 Zählkinder (das älteste und das 3. Älteste). Das Älteste hat im August 23 die Ausbildung beendet.


Unser Landkreis hat jetzt einer rückwirkenden Gewährung ab 01.01.2020 zugestimmt.

Kreisbeamter im LRA in Bayern

Hab heute auch die Gehaltsabrechnung für Dezember erhalten. Dabei wurde auch der Zeitraum von 01.04.2023 - 30.11.2023 nachbezahlt. Die Nachzahlung für die Zeit von 01/2020 bis 03/2023 wurde extra aufgeschlüsselt und auf dem Verrechnungsblatt für 11/2023 verrechnet.

Somit erhalte ich die Nachzahlung von 2020 bis 2023 im Dezember 2023 - Ich freue mich, aber das Finanzamt freut sich auch, leider!

phili

Zitat von: SchrödingersKatze am 23.11.2023 19:03
Ich habe beim BPV vor knapp einem Monat per Mail danach gefragt, da kam eine Antwort dass sich der zugehörige SB melden wird.
Letzte Woche nochmal nachgehakt, da kam bisher gar keine Antwort.
Da das jetzt nicht das erste mal war, werde ich mich zum nächstmöglichen Zeitpunkt vom BPV verabschieden.
Ich habe heute auf meine Nachfrage die Info bekommen, dass im Vorstand intensiv diskutiert wird und demnächst eine Rückmeldung erfolgen wird.
Vorerst habe ich im Kollegium den Musterwiderspruch des BDK empfohlen, der im Forum verlinkt wurde.

phili

Zitat von: derSchorsch am 22.11.2023 06:49
Macht es evtl. Sinn, jetzt noch separate Widersprüche für jedes der vergangenen Jahre (mit Schreiben des LfF) einzulegen? Oder ist es juristisch unbedenklich, alles in einem Widerspruch (inkl. 2023) zu fordern, bzw. für alle Jahre in einem einzigen Schreiben zu widersprechen?
Gibt es dazu schon eine begründete Meinung, ob alles in einem Widerspruch möglich ist oder man es besser für jedes Jahr einzeln formuliert?

Nur der Vollständigkeit halber: Bei einem Widerspruch für alle Jahre gemeinsam, trägt man dann als Datum der Bezügemitteilung eines aus dem Jahr 2020 ein, oder aus dem Jahr 2023 nach Inkrafttreten der neuen Regelung?

Murat

Wieviel gibt es denn ?


Zitat von: simon1979 am 29.11.2023 13:01
Zitat von: starmanu13 am 29.11.2023 12:25
Zitat von: starmanu13 am 08.11.2023 11:45
Ich bekam jetzt ab 04/2023 eine Rückrechnung wegen dem neuen Orts- und Familienzuschlag. Ich bin kommunaler Beamter in einem oberbayerischen Landratsamt.

Warum ab 01.04.2023?

Bekommt man das auch weiter rückwirkend? Was muss ich dazu tun?

Kann das sein? Habe von 04/23 bis 09/23 für 3 Kinder in Ortsklasse 2 einen Betrag von 1099,05 Euro bekommen und ab 10/23 einen Betrag von 1263,66 Euro erhalten. Ich habe 2 Zählkinder (das älteste und das 3. Älteste). Das Älteste hat im August 23 die Ausbildung beendet.


Unser Landkreis hat jetzt einer rückwirkenden Gewährung ab 01.01.2020 zugestimmt.

Kreisbeamter im LRA in Bayern

Hab heute auch die Gehaltsabrechnung für Dezember erhalten. Dabei wurde auch der Zeitraum von 01.04.2023 - 30.11.2023 nachbezahlt. Die Nachzahlung für die Zeit von 01/2020 bis 03/2023 wurde extra aufgeschlüsselt und auf dem Verrechnungsblatt für 11/2023 verrechnet.

Somit erhalte ich die Nachzahlung von 2020 bis 2023 im Dezember 2023 - Ich freue mich, aber das Finanzamt freut sich auch, leider!

simon1979

Zitat von: Murat am 04.12.2023 10:58
Wieviel gibt es denn ?


Zitat von: simon1979 am 29.11.2023 13:01
Zitat von: starmanu13 am 29.11.2023 12:25
Zitat von: starmanu13 am 08.11.2023 11:45
Ich bekam jetzt ab 04/2023 eine Rückrechnung wegen dem neuen Orts- und Familienzuschlag. Ich bin kommunaler Beamter in einem oberbayerischen Landratsamt.

Warum ab 01.04.2023?

Bekommt man das auch weiter rückwirkend? Was muss ich dazu tun?

Kann das sein? Habe von 04/23 bis 09/23 für 3 Kinder in Ortsklasse 2 einen Betrag von 1099,05 Euro bekommen und ab 10/23 einen Betrag von 1263,66 Euro erhalten. Ich habe 2 Zählkinder (das älteste und das 3. Älteste). Das Älteste hat im August 23 die Ausbildung beendet.


Unser Landkreis hat jetzt einer rückwirkenden Gewährung ab 01.01.2020 zugestimmt.

Kreisbeamter im LRA in Bayern

Hab heute auch die Gehaltsabrechnung für Dezember erhalten. Dabei wurde auch der Zeitraum von 01.04.2023 - 30.11.2023 nachbezahlt. Die Nachzahlung für die Zeit von 01/2020 bis 03/2023 wurde extra aufgeschlüsselt und auf dem Verrechnungsblatt für 11/2023 verrechnet.

Somit erhalte ich die Nachzahlung von 2020 bis 2023 im Dezember 2023 - Ich freue mich, aber das Finanzamt freut sich auch, leider!

In etwa soviel, wie ich vorher bei meiner Bank in den roten Zahlen war. Mit dem Einkommen für Dezember hoffe ich, dass ich am Ende des Monats noch mit einem (H) auf meinem Konto ins neue Jahr gehe.

GaudiumFrenum

Hi,

ich habe aufgrund meiner 3 Kinder ab 2018 gegen die Besoldung Widerspruch eingelegt und mittlerweile auch geänderte Bescheide erhalten. Bis einschließlich 2019 bin ich ganz zufrieden mit der Änderung.

Da ich ab und zu in diesem Forum ein bisschen mitlese, habe ich mitbekommen, dass die Neuregelung ab 2020 vermeintlich nicht verfassungsgemäß ist.

Deshalb wollte ich nachfragen, ob ich gegen die geänderten Bescheide nochmals Widerspruch gegen die Zeiträume 2020-2022 einlegen muss, um keine Nachteile fürchten zu müssen oder läuft mein Widerspruchsverfahren einfach weiter und ich kann mich erstmal entspannt zurücklehnen?

Auf dem Bescheid steht leider nur
"Einwendungen gegen diese Mitteilung können durch Leistungsantrag gegenüber der für die Festsetzung Ihrer Bezüge zuständigen Stelle erhoben werden."

derSchorsch

ZitatBayern:

ver.di Bayern plant zur Widerspruchseinlegung aufzurufen. Das Thema soll aber noch auf DGB-Ebene abgestimmt werden.

Ziel ist auch eine Erklärung der bayerischen Staatsregierung gegenüber dem DGB Bayern, die Verfahren nicht zu verbeschieden, damit keine Klagen nötig werden und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

https://beamte.verdi.de/themen/besoldung/++co++06863d10-99a1-11ee-8915-c989cbde9bfb

Bewegt sich da endlich was? Sind ja früh dran, wenn noch bis Ende des Jahres Widerspruch eingelegt werden muss!!

starmanu13

Sollen das die kommunalen bayerischen Beamtem auch tun? Ich habe 3 Kinder! Geht das auch rückwirkend?

derSchorsch

Zitat von: starmanu13 am 17.12.2023 13:49
Sollen das die kommunalen bayerischen Beamtem auch tun? Ich habe 3 Kinder! Geht das auch rückwirkend?

Jeder Beamte und jede Beamtin sollte es tun!
Der Widerspruch ist kostenlos und daher erst einmal ohne Risiko. Erst wenn er abgelehnt wird, könnte man Klage einreichen. Das ist mir Kosten und daher Risiko verbunden. Im besten Fall werden die Widersprüche jedoch ruhend gestellt, bis es neue Urteile des Bundesverfassungsgerichts gibt. Dann musst du selber nicht klagen, hast dir aber deine Ansprüche gesichert.

Für die Landesbeamten gab es für 2020, 2021 und 2022 Schreiben des Finanzministeriums, dass auf eine zeitnahe Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet wird. Daher werde ich auch für diese Jahre "rückwirkend" widersprechen. Ob das Erfolg haben wird, werde ich sehen.  Aber auch hier ist der Versuch ja ohne Risiko. Übrigens macht es Sinn, separate Widersprüche für jeweils ein Jahr einzulegen. Einfach um einen Formfehler zu vermeiden.

derSchorsch

Verdi Bayern hat sich heute auch zu Widersprüchen geäußert:

https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++co++04c9d3ca-9f54-11ee-ba70-90b11c4f1b2d

Echt kaum zu fassen, was die da fabriziert haben.

ZitatIm Netz kursieren unterschiedliche Empfehlungen, vor Jahresende noch einen Widerspruch einzulegen. An sich ist ein Widerspruch nicht das richtige Vorgehen, in der Regel wird kein Bescheid vorliegen, gegen den Widerspruch möglich oder nötig wäre. Die Bezeichnung als Widerspruch schadet aber auch nicht.

ZitatWir können nicht abraten, noch dieses Jahr entsprechende Geltendmachungen einzureichen. Sie sind aber mit dem Risiko verbunden, dass darüber entschieden wird und dann Rechtsmittel ergriffen werden müssen, die mit Kosten verbunden sind, um einen ablehnenden Bescheid nicht rechtskräftig werden zu lassen. Zudem gibt es derzeit auch nicht die Zusage des Finanzministeriums wie in den zurückliegenden Jahren, entsprechende Anträge oder Widersprüche nicht zu verbescheiden. Das Risiko, in ein Klageverfahren gezwungen zu werden, bleibt.

ZitatInhaltlich sehen wir zudem im kommenden Jahr einen besseren Ansatzpunkt. Das Bürgergeld wird 2024 um etwa 12 % angehoben.

ZitatEs wäre aber mit bundesweit hunderten oder tausenden von Klagen zu rechnen. Das kann weder im Sinn der Dienstherren sein, noch dürfen die Gerichte mit massenhaften Klagen konfrontiert werden, die letztendlich alle dasselbe Ziel haben, eine verfassungsgemäße Bezahlung zu erreichen.

Was soll dieses Gequatsche von "Risiko in ein Klageverfahren gezwungen zu werden"? Kann doch nach möglicher Ablehnung jeder selber entscheiden, ob er oder sie klagen möchte. Was soll das für ein Risiko sein? Wollen die den Leuten Angst machen?
Und dann soll die Situation im kommenden Jahr viel besser sein. Auch wenn eine Verbandsklage zulässig und erfolgreich sein sollte, sind dann halt ohne Widerspruch die Ansprüche aus den Vorjahren futsch! Super Tipp! Danke!
Ja, und die armen Dienstherren, wenn viele Widersprüche und Klagen kommen. Wie wäre es, einfach verfassungskonform und amtsangemessen zu alimentieren? Dann bräuchte es den ganzen Mist nicht!!

Verdi Bayern, wessen Interessen vertreten ihr eigentlich? Sicher nicht die der Beamtinnen und Beamten!!


Beamter

Zitat von: derSchorsch am 17.12.2023 16:04
Zitat von: starmanu13 am 17.12.2023 13:49
Sollen das die kommunalen bayerischen Beamtem auch tun? Ich habe 3 Kinder! Geht das auch rückwirkend?

Jeder Beamte und jede Beamtin sollte es tun!
Der Widerspruch ist kostenlos und daher erst einmal ohne Risiko. Erst wenn er abgelehnt wird, könnte man Klage einreichen. Das ist mir Kosten und daher Risiko verbunden. Im besten Fall werden die Widersprüche jedoch ruhend gestellt, bis es neue Urteile des Bundesverfassungsgerichts gibt. Dann musst du selber nicht klagen, hast dir aber deine Ansprüche gesichert.

Für die Landesbeamten gab es für 2020, 2021 und 2022 Schreiben des Finanzministeriums, dass auf eine zeitnahe Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet wird. Daher werde ich auch für diese Jahre "rückwirkend" widersprechen. Ob das Erfolg haben wird, werde ich sehen.  Aber auch hier ist der Versuch ja ohne Risiko. Übrigens macht es Sinn, separate Widersprüche für jeweils ein Jahr einzulegen. Einfach um einen Formfehler zu vermeiden.

Peinlich ist, dass Verdi in ihren Infoschreiben nicht klarstellt, dass von dieser Regelung des Finanzministers die Kommunalbeamten nicht betroffen sind/waren. Wer also da auf die Gewerkschaften gehört hat. Tja, doof gelaufen. Gilt aber auch für den BBB und für Personalvertretungen sehr großer Kommunen. Lauter Fachleute.


derSchorsch

DPolG Bayern verbreitet jetzt eine ähnlich pessimistische Stimmung:

https://www.dpolg-bayern.de/artikel/gesetz-zur-neuausrichtung-von-orts-und-familienbezogener-besoldungsbestandteile-370.htm

Tenor: Widersprüche werden eh alle abgelehnt oder verjähren. Klagen sind teuer.

Anstatt für ordentlich Druck mit einer hohen Anzahl von Widersprüchen zu sorgen, setzt man sich mit dem "Bayerischer Beamtenbund weiterhin für ein Umdenken im Finanzministerium" ein. Hat der BBB nicht am neuen Gesetzt für die Neuausrichtung von orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile mitgearbeitet?!
Wollen die uns auf den Arm nehmen?

Anwender

Tipp für Beamtenehen mit Kindern:
Wenn ihr unterschiedliche Teilzeitanteile habt, dann solltet ihr eure Kinder auf den Elternteil mit dem niedrigeren Anteil laufen lassen. Die Stufen 1, 2, 3, usw. werden nämlich nicht gekürzt, während die Stufe V entsprechend dem tatsächlichen Teilzeitanteil berechnet wird.

Surfer

Hallo Zusammen,

gestern mit dem zuständigen LfF (Unterfranken) telefoniert, wie der aktuelle Stand bei den Widersprüchen ist bzw. wann mit einem Bescheid oder Mitteilung zu rechnen sei.

Also, anscheinend gab es einen drastischen Anstieg von Widersprüchen, sodass laut dem Mitarbeiter, das LfF nicht in der Lage wäre jeden Widerspruch einzeln zu bearbeiten. Man wartet hier auf Order vom Finanzministerium in der Sache. Laut LfF tendiert das Finanzministerium alle Widersprüche abzulehnen. Das war aber nur dass, was er gehört bzw. gemunkelt wird.

Erst wenn das Finanzministerium entschieden hat, gibt es die Bescheide. Wäre dann analog zu Bremen.

LG

DJ91

Hab im Januar meine Nachzahlung erhalten, so wie es aussieht aber nur für 2023.

Leider hat mir die Personalstelle bis jetzt keine Auskunft erteilt warum das so ist.
Lt. Personalrat hat unser Kreistag entschieden die Nachzahlungen analog zum Freistaat umzusetzen.