Autor Thema: Resturlaub nach Elternzeit bei Wechsel von 5-Tage-Woche auf 4-Tage-Woche  (Read 1552 times)

Strumpbuchs

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Hallo Zusammen,

im April 2023 werde ich nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen. Ich habe noch 13 Tage Resturlaub, diese habe ich in Vollzeit und in einer 5 Tage Woche erarbeitet. Ich kehre in TZ und in einer 4 Tage Woche zurück.
Nun hieß es von meinem Arbeitgeber, dass ich den Urlaub in der 5 Tage Woche nehmen muss, weil ich ihn mir so erarbeitet habe. Aber ich werde in Teilzeit bezahlt (obwohl ich mir diesen ja in VZ erarbeitet habe?) ist das so richtig?

Bzw würde es gehen, dass ich für diesen Urlaub noch mein Vollzeitgehalt bekomme?

Ich hänge den Resturlaub direkt an meine Elternzeit.

Liebe Grüße

SiegVibe

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Die Rechtsprechung besagt, dass der Resturlaub als Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Vollzeitentgelts gewährt werden muss. Der Urlaubstag kann hierbei durchaus auch in einer 4-Tage-Woche gewährt werden, wodurch defacto eine Mehrung des Anspruchs entsteht. Das ist zwar schräg, aber derzeitiger Rechtsstand. Ebenso gilt es bei jedem normalen Wechsel in Teilzeit.

Auf AG-Seite besteht jedoch häufig das Problem der Abbildbarkeit im Abrechnungsprogramm (normal Teilzeitentgelt aber im Urlaub Vollzeit  :-\ ). Insofern wird bei normaler Teilzeit oft darauf verwiesen, dass zunächst der in Vollzeit entstandene Urlaub abzubauen ist, bevor man die Teilzeitbeschäftigung antritt. Dies ist im Rahmen der Vertragsfreiheit auch statthaft. Bei Elternzeitanspruch wird dies aber schwierig, da hier die Beanspruchung einseitig durch den AN erfolgt und der AG nur bei dringenden betrieblichen Gründen dem nicht nachkommen muss. Eine Absprache und Entgegenkommen zwischen den Parteien wäre hier zielführend (bspw. zweiter Zeitraum der Elternzeit (Teilzeit) nach Abbau Resturlaub, dafür aber auch Vollzeitentgelt bei Urlaubsabbau).

Strumpbuchs

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Vielen Dank für die Antwort.

Das heißt, ich kann auch verlangen, dass ich quasi für meinen Resturlaub noch in Vollzeit angestellt werde und erst danach in Teilzeit gehe? Bzw sie mir meinen Urlaub auch in VZ bezahlen?

Meine Elternzeit ist dann vorbei, ich bin dann normal angestellt in TZ, war Vor der Elternzeit in VZ angestellt. Und kann ich mich dann auf den Tarifvertrag berufen, wenn sie sagen das geht nicht?
« Last Edit: 20.12.2022 12:18 von Strumpbuchs »

PiA

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Ich kenne es so, dass der Alt-Urlaub in Stunden auf die neue Vertragsarbeitszeit umgerechnet wird.
Also ergeben 5 Tage Resturlaub auf Basis einer 5-Tage-40-Stunden-Vollzeitstelle (oh wunder) 40 Stunden. Schließlich wurde der Urlaubszeitanspruch auch in Vollzeit "erarbeitet".

Arbeite ich künftig in Teilzeit 4 Tage á 8 Stunden, bleibt es bei 5 Tagen á 8 Stunden, was dann aber mehr als eine Woche ist.
Arbeite ich künftig an 4 Tagen die Woche je 5 Stunden, werden aus den 40 Stunden 8 Tage á 5 Stunden, also zwei Wochen.

Bei der Rückkehr von Teilzeit auf Vollzeit ginge das Ganze wieder retour. Aus 2 Urlaubstagen á 4 Stunden würde dann ein 8-Stunden-Tag.


Levana

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Vielen Dank für die Antwort.

Das heißt, ich kann auch verlangen, dass ich quasi für meinen Resturlaub noch in Vollzeit angestellt werde

So habe ich es mit meinem AG gemacht, hatte noch 20 Tage offen und hab die 4 Wochen dann an die Elternzeit dran gehangen. Danach habe ich Stunden reduziert. Genug Zeit für den TZ-Antrag ist ja noch, muss man nur entsprechend vorher mit dem AG so klären.