Autor Thema: VBL-AG-Anteil 2023 reduziert?  (Read 2300 times)

Cico1901

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VBL-AG-Anteil 2023 reduziert?
« am: 20.12.2022 12:44 »
Moin! Ich bekam über den VBL-Newsletter heute einen Link zu den Rechengrößen für 2023:

https://www.vbl.de/de/-/rechengr%C3%B6%C3%9Fen-in-der-zusatzversorgung-2023?redirect=%2Fde%2Fstartseite

Sehe ich das richtig, wurde zu 2023 der Arbeitgeberanteil West von 6,45% auf 5,49% reduziert? ???

öfföff

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Antw:VBL-AG-Anteil 2023 reduziert?
« Antwort #1 am: 20.12.2022 14:21 »
 :o

vish

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Antw:VBL-AG-Anteil 2023 reduziert?
« Antwort #2 am: 20.12.2022 16:25 »
siehe auch https://www.vbl.de/de/vbl-satzung die 31. Satzungsänderung vom 25.05.2022:

Zitat
Zusammen mit dem tarifvertraglich verankerten zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage belaufen sich die Aufwendungen für die Pflichtversicherung im Abrechnungsverband West in dem ab 1. Januar 2023 beginnenden zehnjährigen Deckungsabschnitt somit auf (jeweils in Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts):

Umlagesatz 6,90 Prozent
- davon Arbeitgeberanteil an der Umlage 5,49 Prozent
- davon Arbeitnehmeranteil an der Umlage 1,41 Prozent*
- Zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage 0,40 Prozent*

Aufwendungen insgesamt 7,30 Prozent
*vergleiche § 37 Absatz 1 des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) und § § 64 Absatz 3 und 3a VBL-Satzung.

Cico1901

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Antw:VBL-AG-Anteil 2023 reduziert?
« Antwort #3 am: 20.12.2022 16:43 »
Das ist irgendwie an mir vorbeigegangen...

In der Satzungsänderung steht ja auch was von Verlängerung der Deckungsabschnitte. Soll das am Ende bedeuten, der Output für den AN bleibt gleich?

Ist ja ansonsten schon irgendwie eine Kürzung für den AN, alleine wenn die Reduzierung des Gesamtsatzes nur Einfluss auf den AG-Anteil hat.

Aber nun, das werden die Tarifvertragsparteien ja sicherlich mit in die Verhandlungsrunde nehmen.  ::)