Hallo in die Gruppe!
Ich bin seit Januar dieses Jahres arbeitsunfähig. Ab 1. Mai 2023 werde ich Altersruhegeld beziehen. Meine AU wird vorraussichtlich nicht vor dem Rentenbeginn enden. Habe ich einen Anspruch darauf, mir die 30 Tage aus 2022 und die 10 Tage für 2023 ausbezahlen zu lassen?
Vielen Dank im Voraus!