Forum Öffentlicher Dienst
Willkommen
Gast
. Bitte
einloggen
oder
registrieren
.
1 Stunde
1 Tag
1 Woche
1 Monat
Immer
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Neuigkeiten:
Übersicht
Hilfe
Suche
Einloggen
Registrieren
Forum Öffentlicher Dienst
»
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H
»
TV-L
(Moderatoren:
Stefan35347
,
E15TVL
) »
Nachbesetzung der Stelle mit Stufenrücknahme
« vorheriges
nächstes »
Send this topic
Drucken
Seiten:
1
Nach unten
Autor
Thema: Nachbesetzung der Stelle mit Stufenrücknahme (Read 1085 times)
Kido2911
Jr. Member
Beiträge: 64
Nachbesetzung der Stelle mit Stufenrücknahme
«
am:
21.12.2022 07:01 »
Meine Stelle wird nachbesetzt und die zukünftige Kollegin kommt mit einer E6 Stelle und Erfahrungsstufe 4 auf meine Stelle mit E11 in Stufe 1. Stufe 4 wurde ihr verwehrt. Ist das rechtens? Es wird doch die Stufe auch mitgenommen oder startet man dann automatisch immer in Stufe 1?
Moderator informieren
Gespeichert
SVAbackagain
Hero Member
Beiträge: 1,381
Antw:Nachbesetzung der Stelle mit Stufenrücknahme
«
Antwort #1 am:
21.12.2022 07:05 »
Bei einer Einstellung besteht lediglich Anspruch auf Stufe 1, eine Höhergruppierung erfolgt in Stufe 2.
Moderator informieren
Gespeichert
Kido2911
Jr. Member
Beiträge: 64
Antw:Nachbesetzung der Stelle mit Stufenrücknahme
«
Antwort #2 am:
21.12.2022 08:19 »
Und was ist die Begründung dafür?
Moderator informieren
Gespeichert
WasDennNun
Hero Member
Beiträge: 9,710
Antw:Nachbesetzung der Stelle mit Stufenrücknahme
«
Antwort #3 am:
21.12.2022 08:27 »
Die tariflichen Regelungen §16/§17 sollte man sich da mal anschauen
Moderator informieren
Gespeichert
E15TVL
Moderator
Sr. Member
Beiträge: 489
Antw:Nachbesetzung der Stelle mit Stufenrücknahme
«
Antwort #4 am:
21.12.2022 08:46 »
Entscheidend ist aber das, was SVA geschrieben hat: Ist es eine Neueinstellung oder eine Höhergruppierung? Die "zukünftige Kollegin" kann ja von einem ganz anderen AG kommen und somit wäre es bestimmt keine Höhergruppierung.
Moderator informieren
Gespeichert
Send this topic
Drucken
Seiten:
1
Nach oben
« vorheriges
nächstes »
Forum Öffentlicher Dienst
»
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H
»
TV-L
(Moderatoren:
Stefan35347
,
E15TVL
) »
Nachbesetzung der Stelle mit Stufenrücknahme