Autor Thema: EG 11/12 ohne Studium möglich?  (Read 2528 times)

Chrilleger

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 78
EG 11/12 ohne Studium möglich?
« am: 21.12.2022 07:45 »
Guten Morgen,

ist es im TV L Berlin möglich, im IT Bereich ohne Studiumsabschluß in der EG 11 oder EG 12 eingruppiert zu werden? Ich dachte, dass dies laut Entgeltordnung ausgeschlossen ist.
In der Stellenausschreibung steht u.a. das auch eine jahrelange Berufserfahrung reicht.

Vielen Dank

LG
Chrilleger

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:EG 11/12 ohne Studium möglich?
« Antwort #1 am: 21.12.2022 07:50 »
Ja.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:EG 11/12 ohne Studium möglich?
« Antwort #2 am: 21.12.2022 08:30 »
Guten Morgen,

ist es im TV L Berlin möglich, im IT Bereich ohne Studiumsabschluß in der EG 11 oder EG 12 eingruppiert zu werden? Ich dachte, dass dies laut Entgeltordnung ausgeschlossen ist.
In der Stellenausschreibung steht u.a. das auch eine jahrelange Berufserfahrung reicht.

Vielen Dank

LG
Chrilleger
Tariflich braucht es für die EG12 mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, wenn man kein IT Leiter ist.
Berufserfahrung ist da nicht gefragt.
Die EG13 ist auch ohne Schulabschluss ohne Probleme möglich laut EGO.

E15TVL

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 489
Antw:EG 11/12 ohne Studium möglich?
« Antwort #3 am: 21.12.2022 08:36 »
Es ist sogar ganz ohne irgendeinen Abschluss möglich. Guck hier:
EG 6: "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse"
EG 7: wie EG 6, aber "ohne Anleitung tätig"
EG 8: wie EG 7, aber "über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert"
EG 9a: wie EG 8, aber "zusätzliche Fachkenntnisse"
EG 9b: wie EG 9a, aber "umfassende Fachkenntnisse"
EG 10: wie EG 9b, aber einen "Gestaltungsspielraum, der über den der EG 8 hinausgehend ist"
EG 11: wie EG 10, aber "besondere Leistungen"
EG 12: wie EG 11, aber "dreijähriger praktischer Erfahrung"
EG 13: wie EG 12, aber "Maß der Verantwortung" oder "Anordnung als Leiter einer IT-Gruppe"

Nachzulesen in der Entgeltordnung Teil II Abschnitt 11. Übrigens geht auch eine EG 14 ohne Abschluss...