Autor Thema: Frage Eingruppierung  (Read 3192 times)

Lino24

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Frage Eingruppierung
« am: 21.12.2022 09:28 »
Hey Leute, ich hätte mal eine Frage an euch. Ich bin seit 2017 bei einer Kommune als Sachbearbeiter angestellt. 2020 hat man mir dann die Sachgebietsleiterstelle angekündigt, da ich auch den Fachwirt machen wollte. Ab Sommer 2020 hatte ich dann inoffizell die Stelle des SGL. Aufgrund Corona begann die Ausbildung zum VFW dann erst im Sommer 2021, und endete im Sommer 2022. Kosten für den Fachwirt wurden komplett von mir übernommen und auch ind er Zeit in der ich gefehlt habe, habe ich unbezahlten Urlaub genommen. AG hat somit nichts beigesteuert, außer einer Flasche Gin und ein paar netten Worte.
Zum April 2022 wurde ich dann auch ganz offizell zum SGL durch den GR ernannt. Bezahlung in EG10 (bisher seit 2017 in EG 9a). Mein BM wollte aber erst eine Stellenbewertung machen lassen. Hierbei kam nun wohl laut Aussagen des BM 9c für eine SGL Stelle herraus. Selber kann er dies aber auch nicht fassen und will dies klären. Trotz mehrfacher Nachfrage meinerseits bekomme ich bis dato noch nicht einmal die 9c bezahlt. Auch wie der weitere Ablauf ist, vertröstet man mich immer. Hab ihm auch den §32(2) TVöD genannt, der muss hier aber wohl nicht greifen, da ich ja keine Führungskraft bin, da ich nicht in EG10 bezahlt werde??? (für mich sehr unlogisch).
Wie ist eure Meinung dazu und was würdet ihr machen?

Zur Info:
Das Sachgebiet umfasst 3 Vollzeitstellen und 2 Azubistellen. Weiterhin sind wir für 9 Außenstellen mit ca. 90 Mitarbeiter weisungsbefugt welche auch uns unterstehen.
Personalrat gibt es nicht (längere Vorgeschichte).

Tagelöhner

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Antw:Frage Eingruppierung
« Antwort #1 am: 21.12.2022 17:21 »
Wenn Dir bereits Entgelt nach EG10 bezahlt wird, ist die Stelle sehr wahrscheinlich ja vorhanden. Dann kann der Arbeitgeber Deine auszuübenden Tätigkeiten ja einfach entsprechend anpassen, um auch auf dem Papier ein Bewertungsergebnis von EG10 zu erhalten.

Vielleicht soll aber auch einfach der rote Stift angesetzt und eingespart werden, und man beruft sich bei Dir auf ein Eingruppierungsirrtum mit anschließender Herabgruppierung. Das wäre natürlich eine linke Tour  ???

Wenn hier also nicht wie so oft üblich mal wieder der Haushaltsplan/Stellenplan bzw. der aufziehende Druck zum Einsparen von Personalkosten das Tarifrecht schlägt...

Kaiser80

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Antw:Frage Eingruppierung
« Antwort #2 am: 22.12.2022 09:24 »
Puhhh, da wird ja alles durcheinander geworfen.

Ob Du "Führungskraft" i.s.d §32 bist ist erstmal unbeachtlich. Hier geht es um Führung auf Zeit.

Man ist nicht Führungskraft weil man EG "erhält"/"bezahlt" bekommt oder Eingruppiert ist.

WENN man Tätigkeiten als "Führungskraft" wirksam übertragen bekommen hat, ist mann i.d.R. EG 10 oder höher eingruppiert. Interne oder Externe Stellenbewertungen dienen lediglich der Bildung zur Rechtsmeinung der Eingruppierung. Eingruppiert ist man.

Es stellt sich also die Frage ob DIR solche Tätigkeiten wirksam übertragen wurden, die zur Eingruppierung in >=EG10 führen. Du schreibst von einem "wir"/"uns"...

Die Eingruppierung lässt sich gerichtlich überprüfen.

heike2106

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Antw:Frage Eingruppierung
« Antwort #3 am: 22.12.2022 10:29 »
Ich versteh den Werdegang nicht.

Wie kann man "inoffiziell" SGL sein?
Und dann bekamst du die SGL Stelle offiziell? Gab es ein Besetzungsverfahren? Wurden dir die Tätigkeiten wirksam übertragen?
Du hast aber bis heute noch die Eingruppierung deiner SB-Stelle?

Flying

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Antw:Frage Eingruppierung
« Antwort #4 am: 22.12.2022 11:02 »
Du bekommst nicht 9c, sondern 10 bezahlt? Oder was bekommst du aktuell? Oder 9a?
So ganz verstehe ich deine Ausführungen nicht.

Ansonsten ist das was Kaiser80 sagt der springende Punkt. Sind dir die Tätigkeiten wirksam übertragen worden?
Ich hab so ein bisschen Zweifel, wenn ich höre, dass du ein inoffizieller SGL warst - diese Bezeichnung gibt es im TVöD nicht und dementsprechend wirst du da auch nur Sachbearbeiter gewesen sein.