Erfahrungsstufen gibt es im TV-L nicht. Die Herabgruppierung erfolgt stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn. Eine in der Stufe der niedrigeren Entgeltgruppe erworbene Stufenlaufzeit wäre zu berücksichtigen, wenn die Zeit der Unterbrechung durch Beschäftigung in anderen Entgeltgruppen nicht mehr als drei Jahre betrug.