Autor Thema: Zeitpunkt Umsetzung und Höhergruppierung  (Read 1847 times)

Klecki66

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Zeitpunkt Umsetzung und Höhergruppierung
« am: 22.12.2022 15:22 »
Hallo, ich bin zum 1.10.2022 offiziell fachdienstintern umgesetzt worden. Meine bisherige Stelle beinhaltete EG 9c, meine jetzige Stelle EG 11. Bislang bin ich noch nicht höhergruppiert worden, da ich  nach der Meinung meiner Personalabteilung erst vollumfänglich die übertragenen Aufgaben übernehmen muss, und dies sei bei einer internen Umsetzung nach 3 Monaten der Fall. Eine Rechtsgrundlage hierfür konnte mir nicht gegeben werden. Ist diese Verfahrensweise rechtens? Aus dem TVöD kann ich das so nicht herleiten.

SVAbackagain

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Antw:Zeitpunkt Umsetzung und Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 22.12.2022 15:26 »
Eine „Umsetzung“ gibt es tariflich nicht. Stellen sind tariflich nicht relevant. Wurde eine auszuübende Tätigkeit übertragen, die zur Eingruppierung in E11 nicht nur vorübergehend übertragen? Wenn ja, bist Du in E11 eingruppiert. Wenn nicht, dann nicht.

Klecki66

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Antw:Zeitpunkt Umsetzung und Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 22.12.2022 15:32 »
Bis jetzt habe ich nur die Mitteilung über die "Umsetzung" zum 01.10.2022 bekommen mit der Mitteilung, dass eine Höhergruppierung erfolgt, sobald die höherwertigen Tätigkeiten vollumfänglich übertragen wurden. Das wird mit dem Änderungsvertrag, den ich noch bekomme, aber erst zum 01.01.2023 der Fall sein.

WasDennNun

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Antw:Zeitpunkt Umsetzung und Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 22.12.2022 15:40 »
Bis jetzt habe ich nur die Mitteilung über die "Umsetzung" zum 01.10.2022 bekommen mit der Mitteilung, dass eine Höhergruppierung erfolgt, sobald die höherwertigen Tätigkeiten vollumfänglich übertragen wurden. Das wird mit dem Änderungsvertrag, den ich noch bekomme, aber erst zum 01.01.2023 der Fall sein.
Dann solltest du halt auch nur das machen, was du übertragen bekommen hast an Tätigkeiten.
Was das ist wird dir die Personalabteilung ja mitteilen können, da sie dir ja in 3 Monaten mitteilen werden, was du dann vollumfänglich zu machen hast.
Fordere also deine Personalabteilung auf, dir schriftlich die nicht vollumfänglichen Tätigkeiten deiner Stelle mitzuteilen.
Bzw. konkret, was deine aktuell auszuübenden Tätigkeiten sind.
Wenn sie dir das nicht mitteilen, dann machst du auch nur das was du vorher gemacht hast!