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Datenschutz
WasDennNun:
Nach meinem Verständnis regelt die DSVGO die Datenverarbeitung wo sie nicht durch Gesetze geregelt ist.
btw mein AG kennt auch nur meine Kirche, wenn die die Kirchensteuer bekommen.
Das sind ja längst nicht alle Gemeinden.
Herbert Meyer:
My two cents als Datenschutzbeauftragter eines mittelständischen Unternehmens: Im Unterschied zu EU-Richtlinien sind EU-Verordnungen in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Der einfachheitshalber lässt sich die DSGVO deshalb auch als Gesetz bezeichnen. Die Mitgliedsstaaten waren dazu verpflichtet, die nationale Gesetzgebung mit der DSGVO in Einklang zu bringen - in Deutschland ist das durch eine Novelle des BDSG geschehen. Für die meisten "Alltagsprobleme" reicht aber trotzdem ein Blick in die übergeordnete DSGVO. Ein Blick in die DSGVO hätte auch dem Threadersteller geholfen, denn dann hätte er gesehen, dass die DSGVO in Art. 88 (Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext) die von ihm kritisierten Vorgänge ausdrücklich erlaubt.
brian:
In Österreich weiß der Arbeitgeber zumindest nicht, ob Du irgendiener Sekte angehörst oder realist bist. Da kümmert man sich selbst um den Sektensteuer.
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