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Interne Ausschreibung - Entgelt
WasDennNun:
--- Zitat von: Karriere23 am 27.12.2022 17:07 ---Habe zur Zeit die Entgeltgruppe 6/Stufe4 bei nur Teilzeit 50%.
Ist es ratsam sich intern auf eine Stelle bis Gruppe 5 aber 80%
zu bewerben?
--- End quote ---
Du kommst von deine EG6Stufe 4 dann in die EG5 Stufe 4 und musst 4 Jahre warten bis du Stufe 5 erreichst.
Wann du in der Stufe 5 der EG6 kommst wirst du ja wissen.
Dann ist also das ganz ein mathematisches Problem, wann du wieviel Geld wo mehr verdienst, welches schnell lösbar ist.
Wie lang bist du noch auf Teilzeit 50%? Warum nicht die Stundenzahl erhöhen? Oder eine zweite Stelle mit Stundenanteile zusätzlich annehmen.
--- Zitat von: Karriere23 am 27.12.2022 19:40 ---Genau, mit 50% kommt man ja nicht weit und mit der etwas höheren Stufe 5 o. 6 in der E5 hat man da mehr in der Tasche !?
In der fr. Wirtschaft ist es glaube ich vertraglich abgesichert, dass man nicht weniger bekommt als in der momentanen Position.
--- End quote ---
Auch dort kann man durch Änderung des AVs (was eine Herabgruppierung wäre) weniger als vorher verdienen.
SVAbackagain:
--- Zitat von: WasDennNun am 28.12.2022 08:19 ---
--- Zitat von: Karriere23 am 27.12.2022 17:07 ---Habe zur Zeit die Entgeltgruppe 6/Stufe4 bei nur Teilzeit 50%.
Ist es ratsam sich intern auf eine Stelle bis Gruppe 5 aber 80%
zu bewerben?
--- End quote ---
Du kommst von deine EG6Stufe 4 dann in die EG5 Stufe 4 und musst 4 Jahre warten bis du Stufe 5 erreichst.
--- End quote ---
Das ist schlicht völlig falsch. Es ist vielmehr so, wie ich bereits zutreffend und abschließend ausgeführt habe:
--- Zitat von: SVAbackagain am 27.12.2022 21:24 ---Welchen Wert hat die Überlegung, in welcher Stufe der E5 das Entgelt höher wäre als in E6 Stufe 4, wenn die Herabgruppierung in Stufe 4 der E5 führt, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass es in E5 ebenso lang dauert wie in E6, um aus Stufe 4 in Stufe 5 oder Stufe 6 zu kommen?
--- End quote ---
Siehe auch § 17 Abs. 5 Satz 3 TVÖD.
WasDennNun:
Danke für die Korrektur.
Karriere23:
Vielen Dank für den Input. Könnte es aber Verhandlungssache sein in eine höhere Stufe zu kommen (Berufserfahrung: war bereits 18 Jahre im Sekretärinnen-Job)?
SVAbackagain:
Nein. Die Stufenzuordnung bei einer Herabgruppierung ist abschließend geregelt. Berufserfahrung in Form einschlägiger Berufserfahrung oder förderlicher Zeiten ist nur bei Einstellung relevant.
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