Hallo an alle zusammen
Ich hoffe, ihr könnt mit weiterhelfen.
Ich arbeite derzeit an einer Hochschule in Nds. (TV-L) und trete am 01.02.2023 meine neue Stelle bei einer Kommune (TVöD) an.
Bei meinem derzeitigen Arbeitgeber habe ich 30 Tage Urlaub im Jahr.
Verstehe ich es richtig, dass mein derzeitiger Arbeitgeber mir dann anteilig für Januar 2023 noch einen Anspruch von 2,5 Tagen auf der Urlaubsbescheinigung für den neuen Arbeitgeber ausstellt oder müssen die 2,5 Tage auf 3 Tage aufgerundet werden und auf der Urlaubsbescheinigung aufgeführt werden?
Viele Grüße