Sorry... ich war zu schnell
Also nochmal: Hallo in die Runde,
ein Mitarbeiter (5 Tage-Woche, Vollzeitbeschäftigt) ist Mitte Januar diesen Jahres erkrankt und wird ab 01.01.2023 wieder gesund geschrieben. Aus dem Jahr 2021 besteht ein Resturlaub von 16 Tagen.
Ist es richtig, dass ihm 6 Tage daraus für 2023 zustehen?
Oder hat sich dies mit dem Urteil des BAG v. 20.12.2022 geändert? (Ich lege das Urteil so aus, dass es sich lediglich auf den Mindesturlaub bezieht.)
Seitens des Arbeitgebers wurde versäumt, den Arbeitnehmer auf den Verfall der 10 Tage hinzuweisen. Spielt das eine Rolle?
Vielen Dank!