Autor Thema: Neue Stelle bei einem kommunalen Dienstleister bekommen und dazu einige Fragen  (Read 2412 times)

HelloWorld89

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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Ich hab jetzt eine neue Stelle bei einem Dienstleister bekommen, der für Kommunen arbeitet. Es handelt sich konkret, um einen IT Dienstleister, der ca. 25 Kommunen betreut und bezahlt wird nach 10 TVöD VKA. Nach Probezeit steigt man dann auf die Stufe 2 und hat an einigen tagen in der Woche Home Office und an manchen muss man vor Ort sein (dort gibt es auch Dienstwagen).

Zu mir: ich hab einen B.Sc. (FH), eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung und bin ca. 1990 geboren.

Jetzt konkret die Fragen, die ich an euch hätte

1. In der Stellenausschreibung stand, dass man nach A10 LBesG bei persönlicher Qualifikation besoldet werden kann. So wie ich es verstanden habe, handelt es sich bei A10 um Beamtenbesoldung. Da frage ich mich, was hier "persönliche Qualifikation" genau bedeutet.

-> Kann man etwa im IT Bereich verbeamtet werden oder sind hier Leute gemeint, die bereits eine Beamtenstelle im vorherigen Beruf hatten und dann, aus welchen Gründen auch immer, sich für diese Stelle entschieden haben?  Denn die Möglichkeit verbeamtet zu werden, klingt erstmal lukrativ, weil man hat keine Sozialabgaben (so meine Schwägerin, die bei der Sparkasse arbeitet) man kriegt Pension, die unabhängig davon ist, wie viele Jahre man vorher gearbeitet hat und die Rente wird zusätzlich nicht versteuert usw. Wie seht ihr das? Eure Meinungen sind erwünscht.

2. Ich hab im Netz gesehen, dass man mit einem Bachelorabschluss normalerweise im ÖD in E9 bis E12 eingestuft wird und bei einem Master sogar E13 bis E15. Bei der Stelle jedoch war es so, dass dafür eine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker ausgereicht hätte.

-> Das widerspricht sich irgendwie, denn seit wann kommt man mit einer abgeschlossenen Ausbildung in den gehobenen Dienst? Normalerweise wäre doch ein Bachelor für so eine Stelle nötig? Hab ich da was falsch verstanden?

3. Laut dem Arbeitsvertrag bin ich im Rahmen begünstigter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit sowie Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet. Außerdem gilt für die Überzahlung gleich welcher Art (Entgelt, Zulagen, Zuschläge etc.), dass diese unverzüglich in voller Höhe (einschließlich darauf entfallende Steuer und Sozialversicherungsbeiträge) zurück erstattet werden muss.

In der Stellenausschreibung war von 39 Stunden in der Woche die rede und Überstunden durch Freizeitausgleich. Zusätzlich stand dort Flexibilität durch mobiles Arbeiten und Telearbeit.

-> Angenommen, ich müsste am Sonntag arbeiten. Gibt es da Zuschläge oder heißt es, dass man da keine Zuschläge bekommt, denn es heißt ja, dass jegliche Überzahlung zurück erstattet werden muss?

-> Die legen da einen Wert auf Work-Life-Balance. Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit mobilem Arbeiten und Telearbeit gemacht? Mir wäre es wichtig, dass ich nach Feierabend aus dem Haus rausgehen kann, ohne dass ich daran denken muss, dass ich jederzeit noch angerufen werden kann.

4. Eine Verwandte von mir, die mal im ÖD tätig war, hat ÖD glorifiziert und meine:
a) Wenn du im ÖD arbeitest, dann wirst du nie zurückgestuft. Egal welchen Beruf du machst, deine Jahre aus deinen vorherigen Berufen im ÖD werden dir angerechnet, sodass du in der jeweiligen Entgelttabelle die Stufen weiter nach oben steigst.
b) Du kannst die Zeit für die nächste Stufe verkürzen, indem du an Weiterbildungen, Trainings und Workshops teilnimmst.

-> zu a: Das klingt für mich unglaubwürdig. Dazu ein fiktives Beispiel: Angenommen, ich war vorher E10 Stufe 3 und wechsele jetzt auf E11. Es handelt sich hierbei, um unterschiedliche Berufe und um unterschiedliche Gehälter. Würde ich dann E11 Stufe 3 bekommen? Ich meine gelesen zu haben, dass in solchen Fällen einschlägige Berufserfahrung zählt und auf die Aufgaben bezogene Tätigkeit, daher wenn die Stellen unterschiedlich sind, dann gibts auch kein E11 Stufe 3 sondern E11 Stufe 1 oder eine Zurückstufung auf E11 Stufe 2.

-> zu b: wenn das möglich wäre, dann denke ich, dass ich es mit dem Arbeitgeber absprechen müsste, welche Qualifikationen ich brauche, um die Zeit für die nächste Stufe zu verkürzen. Ich denke der Arbeitgeber kann da entgegenkommen muss es aber nicht. 

5. Manche sagen, dass ÖD etwas für Leute wäre, die nicht viel arbeiten wollen und eher faul sind. Diese Vorurteile hab ich hier und da mal gehört aber kann es irgendwie nicht nachvollziehen.

-> Da wird natürlich sehr pauschalisiert, denn Notfallärzte, die Feuerwehrmänner und die Polizisten sind doch alles andere als Faul und ständig unterwegs. Auch Lehrer haben es nicht leicht, wenn man bedenkt unter welchen Zuständen sie teilweise unterrichten müssen. Sind hier bestimmte Berufsgruppen gemeint oder was ist eure Meinung dazu?

Ihr seht, der ÖD ist komplett ein Neuland für mich und ich hoffe dass ihr mir in dieser Hinsicht etwas helfen könnt.

Ich hab oft gelesen, dass je länger man im ÖD bleibt desto schwieriger wird es sein, einen Beruf in der freien Wirtschaft zu finden, daher man entfernt sich immer weiter und weiter von der freien Wirtschaft und irgendwann wird dich keiner mehr einstellen. 

Liebe Grüße und schöne Feiertage!

« Last Edit: 28.12.2022 15:47 von HelloWorld89 »

SVAbackagain

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1. Der TVÖD trifft zu Beamtengedöns naheliegenderweise keine Regelung.

2. Das spricht lediglich für eine mangelhafte Quellenwahl.

3. Zuschläge, die tariflich zustehen, stellen keine Überzahlung dar. Wenn der Arbeitgeber den Wunsch hat, Dich zu bestimmten Zeiten außerhalb der Arbeitszeit zu erreichen, muss er Rufbereitschaft anordnen und vergüten.

4. Der öffentliche Dienst besteht aus weit mehr als 10.000 Arbeitgebern unterschiedlichster Art und Größe. Persönliche Erfahrungen besitzen somit zumeist lediglich anekdotische Relevanz. Bei Höhergruppierungen beim selben Arbeitgeber ist Berufserfahrung gleich welcher Güte irrelevant, bei Einstellungen hingegen kommt es auf einschlägige Berufserfahrung sowie förderliche Zeiten und der Bereitschaft des Arbeitgebers, diese zu berücksichtigen, an. Auf die Stufenlaufzeit hat keines der drei geschilderten Elemente Einfluss. Eine Stufenlaufzeitverkürzung kann nur bei weit überdurchschnittlicher Leistung erfolgen und hängt bei Erfüllung dieser Voraussetzung einzig vom Willen des Arbeitgebers ab.

5. Der öffentliche Dienst besteht aus weit mehr als 10.000 Arbeitgebern unterschiedlichster Art und Größe. Persönliche Erfahrungen besitzen somit zumeist lediglich anekdotische Relevanz.

WasDennNun

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Hast du schon Berufserfahrung, falls ja, dann wurdest du mit der Stufe 1 verarscht und du hättest höher einsteigen können.

Der öD ist eine AG mit Tarifvertrag wie jeder andere auch.
Einziger echter Unterschied: Während bei anderen AGs es in der Regel übertarifliche Bezahlung gibt, wenn man gut ist und verhandelt, bzw. wenn Personalmangel herrscht, gibt es im öD kaum die Möglichkeit mehr als das tarifliche zu erhalten.

Zu 1.) Las es mit dem Beamten sein. Dass ist als ITTler eine Sackgasse
zu 2.) man ist entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, nicht nach Abschluss.
zu 3.) "Überstunden"/Sonntagagsarbeit, Rufbereitschaft etzc. kann der AG anordnen und muss dir dafür die tariflichen Zuschläge geben entweder durch Zeitgutschriften oder Geld.
Wie eure Regelung bzgl. der Arbeitszeit ist, kann dir keiner verraten, meistens gibt es Kern/Funktionszeiten wo man arbeiten muss und der Rest kann man selbst bestimmen.
Zurückzahlen muss man nur das was man fälschlicherweise bekommen hat.

zu 4.) Deine Verwandte erzählt halt auch was vom Osterhasen, nehme ich an.

Wenn du beim geleichen AG höhergruppiert wirst, dann behältst du deine Stufe.
Stufenlaufzeitverkürzungen sind äußerst selten, aber tariflich möglich, wenn man high Performer ist.

zu 5.) Im öD ist es wie bei den vielen großen AGs, low performer werden nicht rausgekickt, sondern mit durchgezogen.
Das Image von öDler ist idR schlecht.
Und wer eierschaukelnt durchs leben hängen will dürfte es im öD leichter haben als in der pW, da betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen seltener sind. Meistens wegen der grottenschlechten Personalabteilungen.


HelloWorld89

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Hey zusammen und danke für eure Antworten!

@WasDennNun

Hast du schon Berufserfahrung, falls ja, dann wurdest du mit der Stufe 1 verarscht und du hättest höher einsteigen können.

-> Nein, ich hab keine Berufserfahrung in dem Bereich. Nach dem Studium hatte ich mich als Data Scientist beworben und hatte 1/3 Zusagen zum Gespräch und meistens scheiterte es daran, dass ich keine Erfahrungen hatte. Danach habe ich eine Weiterbildung seitens Jobcenter gemacht aber auch da war es schwierig eine passende Stelle zu bekommen. Vor meinem Studium hatte ich lückenlosen Lebenslauf und erst nach dem Studium entstanden die ersten Lücken.

Der öD ist eine AG mit Tarifvertrag wie jeder andere auch.
Einziger echter Unterschied: Während bei anderen AGs es in der Regel übertarifliche Bezahlung gibt, wenn man gut ist und verhandelt, bzw. wenn Personalmangel herrscht, gibt es im öD kaum die Möglichkeit mehr als das tarifliche zu erhalten.

-> Dafür hat man im öD Jobsicherheit und weniger Druck oder etwa nicht? Außerdem gibt es doch Möglichkeiten im öD aufzusteigen z. B. von E10 auf E11 beim selben Arbeitgeber usw.

Zu 1.) Las es mit dem Beamten sein. Dass ist als ITler eine Sackgasse

-> Da hätte ich gerne gewusst warum das eine Sackgasse ist. Kannst du das genauer erläutern?

zu 2.) man ist entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, nicht nach Abschluss.

-> Gibt es Tätigkeiten im ÖD, die nur ein abgeschlossenes Studium voraussetzen und entsprechend eingruppieren? Ich kenne es z. B. von der Polizei, dass man da mit einem entsprechenden Bachelor in A9 als Kommissar einsteigt. Da würde eine Ausbildung nicht ausreichen. Bezogen auf meine Stelle ist es für mich komisch, dass eine Ausbildung für eine E10 Stelle ausreicht oder wie siehst du das? Selbst für eine TVöD-V E11 Stelle beim selben Dienstleister stand in der Stellenausschreibung, dass der Bewerber entweder eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium mitbringen sollte.

zu 3.) "Überstunden"/Sonntagagsarbeit, Rufbereitschaft etzc. kann der AG anordnen und muss dir dafür die tariflichen Zuschläge geben entweder durch Zeitgutschriften oder Geld.
Wie eure Regelung bzgl. der Arbeitszeit ist, kann dir keiner verraten, meistens gibt es Kern/Funktionszeiten wo man arbeiten muss und der Rest kann man selbst bestimmen.
Zurückzahlen muss man nur das was man fälschlicherweise bekommen hat.

-> alles klar

zu 4.) Deine Verwandte erzählt halt auch was vom Osterhasen, nehme ich an.

Wenn du beim geleichen AG höhergruppiert wirst, dann behältst du deine Stufe.
Stufenlaufzeitverkürzungen sind äußerst selten, aber tariflich möglich, wenn man high Performer ist.
-> ok, vielen Dank!

zu 5.) Im öD ist es wie bei den vielen großen AGs, low performer werden nicht rausgekickt, sondern mit durchgezogen. Das Image von öDler ist idR schlecht.
Und wer eierschaukelnt durchs leben hängen will dürfte es im öD leichter haben als in der pW, da betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen seltener sind. Meistens wegen der grottenschlechten Personalabteilungen.

-> Das bedeutet, dass wenn man im ÖD nicht schafft Fuß zu fassen und z. B. schon in der Probezeit rausfliegt oder wenn man zu lange dort arbeitet, dann ist der Einstieg in die freie Wirtschaft kaum möglich. Wenn jemand im ÖD einmal ist, dann bleibt er da für immer.

-> Zum Image: im ÖD gibt es doch viele Berufe und da kann man doch nicht alle über ein Kamm scheren?

-> Ich hab gehört, dass wenn Absolventen nach ihrem akademischen Abschluss keine Stelle in der freien Wirtschaft finden konnten, dass sie dann Dienstleister als Sprungbrett nutzen, um die ersten beruflichen Erfahrungen irgendwie zu sammeln. Diese Dienstleister verleihen dann die Absolventen weiter, wo es gerade Arbeit gibt, kriegen für die Weitervermittlung Geld und zahlen deutlich weniger Gehalt (im Vergleich zu anderen Firmen, die für die gleiche Tätigkeit ihre Angestellte besser vergüten). Dienstleister sind im Grunde Zeitarbeitsfirmen/ Leihbuden, wo nicht jeder lange aushält aber wenn keine Stelle im Berufsleben gefunden wird, dann führt kein Weg an ihnen vorbei. Ich gehe davon aus, dass bei diesem kommunalen Dienstleister die Sachlache anders wäre, weil dieser für Kommunen arbeitet und nach ÖD bezahlt wird.
« Last Edit: 28.12.2022 22:07 von HelloWorld89 »

SVAbackagain

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Es bleibt dabei: Der öffentliche Dienst besteht aus weit mehr als 10.000 Arbeitgebern unterschiedlichster Art und Größe. Das gleiche trifft für die Privatwirtschaft zu. Was glaubst Du, wie sehr sich die Stadt Heimbach und das Land Bayern oder die Bundesrepublik Deutschland als Arbeitgeber ähneln? Oder die Dörken Gruppe und die Bayer AG? Oder Abus und die Volkswagen AG?

Es ist auch nicht klar, ob Dein „Dienstleister“ überhaupt öffentlicher Dienst oder privatrechtlich organisiert ist.

HelloWorld89

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@SVAbackagain

1. Der TVÖD trifft zu Beamtengedöns naheliegenderweise keine Regelung.

-> Was heißt das genau in Bezug auf meine Frage? Verstehe ich es richtig, dass mit "besonderer Qualifikation" für A10 LBesG Beamte aus anderen Berufsgruppen gemeint sind, wie z. B. verbeamtete Lehrer, die sich aus welchen Gründen auch immer entscheiden in diesen Job zu wechseln und dass in dem Bereich, wo ich jetzt anfangen werde nicht verbeamtet wird, da keine Regelungen wie du es sagst getroffen werden?

2. Das spricht lediglich für eine mangelhafte Quellenwahl.

-> kann du mir bitte dann näher erklären was da Sache ist? Weil irgendwie blicke ich da nicht durch. Es sieht für mich danach aus, dass im ÖD Stellen gibt wo man mit einer Ausbildung höher eingruppiert werden kann, als so manch einer mit einem akademischen Abschluss. Beispiel: Bibliothekar mit Bachelor/ Master in E9 und IT Anwendungsentwickler direkt in E11

3. Zuschläge, die tariflich zustehen, stellen keine Überzahlung dar. Wenn der Arbeitgeber den Wunsch hat, Dich zu bestimmten Zeiten außerhalb der Arbeitszeit zu erreichen, muss er Rufbereitschaft anordnen und vergüten.

- > Wäre gut, wenn ich paar Tage vorher weiß, dass ich an einem Tag x länger arbeiten muss, Bereitschaftsdienst habe usw. weil dann könnte ich mein Leben besser organisieren. Das müsste ich mit meinem AG unbedingt klären.

4. Der öffentliche Dienst besteht aus weit mehr als 10.000 Arbeitgebern unterschiedlichster Art und Größe. Persönliche Erfahrungen besitzen somit zumeist lediglich anekdotische Relevanz. Bei Höhergruppierungen beim selben Arbeitgeber ist Berufserfahrung gleich welcher Güte irrelevant, bei Einstellungen hingegen kommt es auf einschlägige Berufserfahrung sowie förderliche Zeiten und der Bereitschaft des Arbeitgebers, diese zu berücksichtigen, an. Auf die Stufenlaufzeit hat keines der drei geschilderten Elemente Einfluss. Eine Stufenlaufzeitverkürzung kann nur bei weit überdurchschnittlicher Leistung erfolgen und hängt bei Erfüllung dieser Voraussetzung einzig vom Willen des Arbeitgebers ab.

-> Ok Danke. Hab das jetzt so verstanden, dass wenn ich beim selben Arbeitgeber von E10 auf sagen wir mal E11 steigen will, dann bleibt meine Stufe erhalten. Wenn ich jetzt aber Arbeitgeber wechseln würde, dann kommt es auf die Bereitschaft des Arbeitgebers an, diese Stufe zu berücksichtigen. 

5. Der öffentliche Dienst besteht aus weit mehr als 10.000 Arbeitgebern unterschiedlichster Art und Größe. Persönliche Erfahrungen besitzen somit zumeist lediglich anekdotische Relevanz.

-> was meinst du mit "Persönliche Erfahrungen besitzen somit zumeist lediglich anekdotische Relevanz"? Du meinst dass viele eine falsche Vorstellung von ÖD haben bzw. die Strukturen nicht mal richtig verstanden haben und Unfug an andere weitergeben?

Ich bedanke mich für eure Zeit und Mühe!

SVAbackagain

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1. Hier ist das Unterforum für die in der Beschreibung genannten Tarifverträge. Das hat mit Beamten absolut nichts zu tun. Für Beamtengedöns gibt es eigene Unterforen.

2. Du hattest behauptet: „Ich hab im Netz gesehen, dass man mit einem Bachelorabschluss normalerweise im ÖD in E9 bis E12 eingestuft wird und bei einem Master sogar E13 bis E15.“ Das ist falsch, mithin war die Wahl der Quelle mangelhaft. Es gibt keine E9. Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit.

5. Was läßt Dich glauben, Erfahrungen von einem öffentlichen Arbeitgeber ließen sich auf andere öffentliche Arbeitgeber übertragen? Stadt Köln, Land Bayern, Bundesrepublik Deutschland mit Stadt Heimbach oder irgendeiner popeligen Stiftung öffentlichen Rechts mit 3 Mitarbeitern? Und würdest Du die gleiche Erwartung bei privatwirtschaftlichen Arbeitgebern haben?

clarion

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ITler sind eine rare und gesuchte Spezies nicht nur im ÖD, und der ÖD ist hier mit Sicherheit auch keine Sackgasse. Ob eine Verbeamtung möglich und sinnvoll ist, kann eh erst in ein paar Jahren geklärt werden.

Stress kannst Du auch im ÖD haben. Wenn die Server down sind oder das zu betreuenden Netz virenverseucht ist, dann wird der Druck auch im ÖD schnell sehr, sehr groß. Faulenzern gegenüber ist man nicht überall nachsichtig, besonders Berufsanfänger ggü nicht. Probezeitkündigungen kommen schon gelegentlich mal vor. Die Erwartung, eine ruhige Kugel zu schieben, ist sicherlich nicht die richtige  Arbeitseinstellung.


WasDennNun

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-> Dafür hat man im öD Jobsicherheit und weniger Druck oder etwa nicht? Außerdem gibt es doch Möglichkeiten im öD aufzusteigen z. B. von E10 auf E11 beim selben Arbeitgeber usw.
Nein, wenn du nicht Äpfel und Birnen vergleichst.
Meinst du das Siemens, VW oder sonstige große Firmen dich einfach raus schmeißen könnten?
Im öD hat man eine höhere Jobsicherheit (auch als LowPerformer), weil die Personaler die schlechtesten am Markt sind und die grössten Lowperformer (im Angestelltenbereich) sind.
Wenn Bereiche ausgelagert werden, dann verlieren auch im öD einige ihren Job, oder müssen umziehen oder ...

Im öD gibt es genauso Aufstiegsmöglichkeiten wie woanders, denn wenn es höherwertige/höher bezahlte Tätigkeiten gibt, dann kann man Aufsteigen.
Wenn es sie nicht gibt, dann nicht.
Oder meinst du im öD steigst du automatisch auf? Noop!
Zitat
Zu 1.) Las es mit dem Beamten sein. Dass ist als ITler eine Sackgasse

-> Da hätte ich gerne gewusst warum das eine Sackgasse ist. Kannst du das genauer erläutern?
Es gibt weniger IT Stellen für Beamten. Als Angestellter steht dir die Welt offen.
Im Kommunalen Bereich erst Recht.
und um dort befördert zu werden musst du halt auch eine A11+Stelle ergattern, die wirst du im IT Bereich vielleicht bei Läden wie dem BZSt, BKA, ... finden aber nicht in der Kommune.
Zitat
zu 2.) man ist entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, nicht nach Abschluss.

-> Gibt es Tätigkeiten im ÖD, die nur ein abgeschlossenes Studium voraussetzen und entsprechend eingruppieren? Ich kenne es z. B. von der Polizei, dass man da mit einem entsprechenden Bachelor in A9 als Kommissar einsteigt. Da würde eine Ausbildung nicht ausreichen. Bezogen auf meine Stelle ist es für mich komisch, dass eine Ausbildung für eine E10 Stelle ausreicht oder wie siehst du das? Selbst für eine TVöD-V E11 Stelle beim selben Dienstleister stand in der Stellenausschreibung, dass der Bewerber entweder eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium mitbringen sollte.
Nein, gibt es nicht.
Du kannst eine EG15 Stelle übertragen bekommen ohne einen Schulabschluss zu haben,
bist dann aber wegen fehlender Voraussetzung in der Person eine EG niedriger.

Das die Masse der Personaler aber in Ihrem Beamtengedöns so vorgehen ist keine tarifliche Regelung, sondern Dummheit oder Unfähigkeit oder Neid der Personaler.
Also wird Plump so ein Quatsch behauptet:
E13 nur mit wiss. HS
E10 nur mit BSC

Bei den Beamten gibt es da andere Vorgaben.

Zitat
zu 5.) Im öD ist es wie bei den vielen großen AGs, low performer werden nicht rausgekickt, sondern mit durchgezogen. Das Image von öDler ist idR schlecht.
Und wer eierschaukelnt durchs leben hängen will dürfte es im öD leichter haben als in der pW, da betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen seltener sind. Meistens wegen der grottenschlechten Personalabteilungen.

-> Das bedeutet, dass wenn man im ÖD nicht schafft Fuß zu fassen und z. B. schon in der Probezeit rausfliegt oder wenn man zu lange dort arbeitet, dann ist der Einstieg in die freie Wirtschaft kaum möglich. Wenn jemand im ÖD einmal ist, dann bleibt er da für immer.
Das kommt doch komplett darauf an wie du dich verkaufst.
Ich bin als Informatiker mehrfach zwischen öD und pW hin und her gewechselt.

Zitat
-> Zum Image: im ÖD gibt es doch viele Berufe und da kann man doch nicht alle über ein Kamm scheren?
korrekt.
[/quote]
-> Ich hab gehört, dass wenn Absolventen nach ihrem akademischen Abschluss keine Stelle in der freien Wirtschaft finden konnten, dass sie dann Dienstleister als Sprungbrett nutzen, um die ersten beruflichen Erfahrungen irgendwie zu sammeln. Diese Dienstleister verleihen dann die Absolventen weiter, wo es gerade Arbeit gibt, kriegen für die Weitervermittlung Geld und zahlen deutlich weniger Gehalt (im Vergleich zu anderen Firmen, die für die gleiche Tätigkeit ihre Angestellte besser vergüten). Dienstleister sind im Grunde Zeitarbeitsfirmen/ Leihbuden, wo nicht jeder lange aushält aber wenn keine Stelle im Berufsleben gefunden wird, dann führt kein Weg an ihnen vorbei. Ich gehe davon aus, dass bei diesem kommunalen Dienstleister die Sachlache anders wäre, weil dieser für Kommunen arbeitet und nach ÖD bezahlt wird.
[/quote]
Keine Ahnung wo du das gehört hast.
Klar gibt es Menschen die anstelle sich selbst intensiv zu bewerben, als Lohnsklave bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten.
Und sicherlich gibt es welche die darüber eine Festanstellung erhalten haben.

Aber ob dies für den Sektor IT zutrifft? kA
Jeder der nur halbwegs denken kann, macht doch so etwas eher als freier Mitarbeiter.
Wie verzweifelt (oder arg ortsgebunden) muss man denn sein, wenn man als ITler so einen Weg einschlägt.

SVAbackagain

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Inwiefern ist ein Arbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma ein „Lohnsklave“ und ein Arbeitnehmer bei einem anderen Arbeitgeber nicht?