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Grundfreibetrag 2023 Bezügeabrechnung BW

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kleinerluis:
Nein das kann nicht sein. Der Beamte bekommt sein Gehalt vorschüssig, hier Ende Dezember für Januar. Die Steuerregeln gelten ab 01/2023. Somit ist diese auch bereits ab 01/23 bei der Besoldung zu berücksichtigen. Ich vermute mal, dass BVA hat es n geschafft rechtzeitig die IT umzustellen. Ab 02/23 wird dann der Januar nachberechnet.

Max Bommel:

--- Zitat von: Beamtenmichel am 30.12.2022 13:33 ---
--- Zitat von: kleinerluis am 30.12.2022 12:41 ---Ja, wurde berücksichtigt, macht ungefähr einen Fuffi aus. Könnt ihr beim BVA eure Bezügeabrechnung nicht digital einsehen? Was für ein veralteter Haufen ist das eigentlich.  Wir übernehmen übrigens das Kindergeld aus dem BVA. Dazu bekommen wir alles in Papierakten. Alter Schwede, was für ein veralteter Haufen. Ihr hängt ja locker 10 Jahre hinterher.

--- End quote ---

Stimme dir voll zu. Ein typischer "Besmtenladen" das BVA!


https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Besoldung/120bezuegemitteilung.html

--- End quote ---

Das BVA arbeitet für die Kundenbehörde Bundeswehr mit dem Bw-System Saspf. Die Betreuung und Beauftragung von Programmänderungen läuft über BAPerBw und BAAINBw. Über PVS können die Besoldungsempänger ihre Abrechnung Online abrufen. Über SASPF eben nicht.

sailor:

--- Zitat von: xap am 30.12.2022 11:43 ---Ja.

--- End quote ---

Nein. Wurde noch nicht berücksichtig.

Step75:
Wird wohl Februar werden.
Jedenfalls ist momentan noch nichts im System.

Im Übrigen ist das BVA dafür letzten Endes zwar der Ansprechpartner, aber nicht Systemverantwortlich.
Sprich das Problem liegt bei BW die nicht rechtzeitig die Berechnung angepasst haben.

Step75:

--- Zitat von: kleinerluis am 30.12.2022 12:41 ---Ja, wurde berücksichtigt, macht ungefähr einen Fuffi aus. Könnt ihr beim BVA eure Bezügeabrechnung nicht digital einsehen? Was für ein veralteter Haufen ist das eigentlich.  Wir übernehmen übrigens das Kindergeld aus dem BVA. Dazu bekommen wir alles in Papierakten. Alter Schwede, was für ein veralteter Haufen. Ihr hängt ja locker 10 Jahre hinterher.

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Ich muss leider :-)

Der veraltete Haufen schafft es aber gegenüber euch innerhalb von 4 Wochen Kindergeld zu bescheiden und zu zahlen.
Ich habe leider haufenweise (hunderte) die schlechten Beispiele mit teils einem Jahr Wartezeit für die Bearbeitung der Anträge auf Kindergeld.
Selbst Anfragen sind unter 6 Wochen nicht zu haben, geschweige denn ein Ansprechpartner erreichbar.

Hat alles seine Vor- und Nachteile. Wobei ich selbst sagen muss, dass die Papierakten glücklicherweise dieses Jahr wegfallen.

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