Zudem darf man auch nicht vergessen, dass sich die Pensionshöhe der Beamten aus der Besoldung der letzten drei Dienstjahre ergibt, während sich die Rente aus der gesamten Entgelthistorie der Beschäftigten ermittelt.
Daneben muss man auch noch berücksichtigten, dass im mittleren und gehobenen Dienst die Eingruppierung in der Regel mind. eine Ziffer höher ist (E6/A7;E7/A8, ... , E12/A13). Speziell in Baden-Württemberg wurde mit jüngsten Dienstrechtsreform sogar die Eingangsämter im mittleren Dienst von A6 au A7 bzw. im gehobenen Dienst von A9 auf A10 erhöht.
Weiterer Vorteil für die Beamten liegt darin, dass deren Stelle schon ab der Erfüllung einer höherwertigen Tätigkeit im Umfang von mind. 20 % nach dieser höherweitigen Tätigkeit zu bewerten sind, während bei den Beschäftigten der Anteil der höherwertigen Tätigkeit mind.50 % betragen muss.
Bei vollständiger Betrachtung sind mir nur zwei Nachteile des Beamtenstatuses bekannt.
Zum einen der Umstand, dass es bei der Übernahme von höherwertigen Tätigkeigen keine Sprungbeförderung gbit, sondern die einzelnen Besoldungsstufen durchlaufen werden müssen, während die Beschäftigten bekanntlich sofort nach der Entgeltgruppe zu bezahlen sind, weil sofort eingruppiert.
Weiterer Nachteil ist die höhere Wochenarbeitszeit, welche in BW zum Beispiel 41 Stunden betragen.
Sonst wären mir spontan keine wesentlichen Nachteile bekannt.