@Finanzer: An Verzugszinsen hatte ich auch gedacht aber ein ähnliches Verfahren in Bayern (VG Bayreuth, Urteil v. 10.12.2019 – B 5 K 18.305) sagte, Verzögerungen sind hinzunehmen.
@Opa: Dann soll der Beamte ein Widerspruch schreiben. An die personalaktenführende Stelle oder an das LBV? Denn in der Theorie kann das LBV nur auszahlen, was veranlasst wurde.
Das Beste an der Sache: Wir hatten einst eine einzige Sachbearbeiterin. Jetzt haben wir nicht mal einen festen Sachbearbeiter. Vier verschiedene Sachbearbeiter, die ständig in andere Abteilungen wechseln, und somit weiß keiner, wer für uns zuständig ist.
Die Auszahlung der Beihilfe dauert 9-10 Wochen. Wir warten alle auf die magischen 3 Monate, so dass wir Untätigkeitsklagen erheben können.