Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigungsfrist bei befristetem Vertrag (nach TzBfG)
Murkelino90:
Ich bin aktuell als Planer (Architekt) bei einer hessischen Kommune angestellt. Der Vertrag wurde nach TzBfG befristet für einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschlossen, steht im kommenden Haushalt allerdings dann als unbefristet drin. Der Haushalt ist noch nicht beschlossen.
Ich befinde mich aktuell in der Bewerbungsphase für Stellen in einer anderen Region Deutschlands.
Mir ist unklar, wie lang meine Kündigungfrist aktuell ist und ob ich mich nach Quartalen richten muss oder nicht?
Kann jemand etwas Licht ins Dunkle bringen?
Danke
Auszüge aus dem Vertrag:
"§1
Anstellung [als] Beschäftigter im allgemeinen Verwaltungsdienst gemäß &14 Absatz 1 Nr. 3 Teilzeits- und Befristungsgesetz (TzBfG) befristet bis [Anm: genau 5 Jahre]. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des .. . .. . .. ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. (...)"
§2
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem besonderen Teil Verwaltung und den ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbänden (VKA) jeweils geltenden Fassung einschließlich des Traifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (§1 Abs. 2 TVÜ-VKA). Außerdem finden die im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltende sonstige einschlägige Tarifverträge Anwendung..."
Einstufung war Anfangs in TVÖD 11 Stufe 1, Zugehörigkeit etwas über 2 Jahre.
Danke
McOldie:
§ 30 Abs. 5 TVöD
"1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten = vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr = sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren = drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren = vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Murkelino90:
Aber dann würde es ja logisch Sinn ergegeben solange zu warten, bis vorraussichtlich Anfang Februar ein permanter Vertrag ansteht? Da dann nur 6 Wochen Kündigungsfrist besteht? Richtig?
McOldie:
Dies ist abhängig von Ihrer Beschäftigungszeit. Die Fristen sind in § 34 geregelt
§ 34 TVöD
1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr = 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren = 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren = 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren = 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren = 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Murkelino90:
Wie gesagt, die Beschäftigungszeit hier beträgt 2 Jahre und 4 Monate. Daher macht es ja dann unlogischerweise Sinn eventuell zu warten um frühzeitiger gehen zu können?
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