Autor Thema: Eingruppierung  (Read 2383 times)

Keiler10

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Eingruppierung
« am: 03.01.2023 13:52 »
Hallo!
Ich bin bei der Kommune auf dem Baubetriebshof als Mitarbeiter Bauhof angestellt.
Bin gelernter Kfz Mechatroniker mit etlichen Zusatzausbildungen.
Ich bekomme EG4.
Fast alle Kollegen bekommen EG5 da sie lt. Verwaltung über eine "Bauhofnahe" Ausbildung verfügen...zB. Tiefbau, Galabau, Gärtner etc.
Die Arbeit die wir täglich ausüben ist die selbe nur das der Lohn ein anderer ist.
Hat man da eine Möglichkeit höhergruppiert zu werden?
LG

heike2106

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #1 am: 03.01.2023 14:04 »
Sind deine dir offiziell übertragenen auszuübenden Tätigkeiten wirklich die gleichen? Kennst du deine auszuübenden Tätigkeiten überhaupt vollständig? (zB. aus Stellenbeschreibung, Stellenausschreibung)

Oder machst du einfach das gleiche wie die anderen, obwohl es nicht deine Aufgaben wären?

Danach richtet sich die Eingruppierung.

Die Begründung mit "bauhofsnahe" Tätigkeit ist hanebüchen.


Keiler10

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #2 am: 03.01.2023 14:11 »
Die Stellenausschreibungen sind immer die gleichen.
Inhalt dieser ist zB. Grünflächenpflege, Winterdienst, Unterhaltung kommunaler Straßen und Wege usw.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #3 am: 03.01.2023 14:21 »
Sind deine dir offiziell übertragenen auszuübenden Tätigkeiten wirklich die gleichen? Kennst du deine auszuübenden Tätigkeiten überhaupt vollständig? (zB. aus Stellenbeschreibung, Stellenausschreibung)

Oder machst du einfach das gleiche wie die anderen, obwohl es nicht deine Aufgaben wären?

Danach richtet sich die Eingruppierung.

Die Begründung mit "bauhofsnahe" Tätigkeit ist hanebüchen.

Warum?

EGO TVöD VKA ist da eindeutig:

Entgeltgruppe 5
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.

Wenn man meint, dass KfZ Mechatroniker verwandt ist, kann das ja gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #4 am: 03.01.2023 14:49 »
Hinzu kommt, dass in einigen Bundesländern noch die alten Lohngruppenverzeichnisse gelten (wurden u.a. von Verdi bis Heute nicht gekündigt).
Den TVÖD gibts ja auch erst seit 2005.

heike2106

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #5 am: 03.01.2023 14:56 »
Ich hätte KFZ-Mechatroniker selbstverständlich zur benötigten Ausbildung auf einem Bauhof gezählt.

Bei uns hat der Bauhof eine Werkstatt zur Reparatur von Fahrzeugen, Rasenmähern und sonstigen Maschinen.
In kleineren Kommunen ist das vllt auch komplett an Firmen ausgelagert.

Nach Keiler10 Beschreibung seines Tätigkeitfeldes "Grünflächenpflege, Winterdienst, Unterhaltung kommunaler Straßen und Wege usw.", ist es jetzt die Frage ob es als "verwandt" angesehen wird. Offensichtlich ja nicht.