Autor Thema: Elternzeit und Lohnfortzahlung  (Read 1118 times)

Fleißiger Falter

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Elternzeit und Lohnfortzahlung
« am: 04.01.2023 07:26 »
Hallo und Guten Morgen, ich habe eine Frage: Derzeit bin ich in Elternzeit. Diese endet Mitte März. Kitaplatz ist vorhanden. Vorher habe ich Vollzeit gearbeitet, ca. 3 Jahre. Da es in meiner alten Abteilung (Lohnbuchhaltung) nicht mehr so gut lief und läuft, möchte ich nicht mehr unbedingt in die alte Abteilung zurück. Ich möchte mich um was anderes bewerben, ggf. muss ich mich auch krank melden und schreiben lassen, bi such was neues gefunden habe.
Meine Fragen:
1. Wenn ich nach der Elternzeit gleich arbeiten gehe (Vollzeit), wann hätte ich Anspruch auf Krankengeld und wie lange und in welcher Höhe? (Lohnfortzahlung)
2. Wenn ich nach der Elternzeit gleich arbeiten gehe (Teilzeit), wann hätte ich hier Anspruch auf Krankengeld und wie lange? (Lohnfortzahlung)
3. Wenn ich mich nach der Elternzeit gleich krank melde und schreiben lasse, welchen Anspruch hätte ich dann und wie lange? (Lohnfortzahlung)

Vielen Dank für Eure Antworten und Hilfe.

Isie

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Antw:Elternzeit und Lohnfortzahlung
« Antwort #1 am: 04.01.2023 10:51 »
Wenn du nach der Elternzeit deine Arbeit wieder bei deinem bisherigen Arbeitgeber aufnimmst, hast du bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu 6 Wochen. Wohlgemerkt bei Arbeitsunfähigkeit. Das was du planst, ist nach meiner Einschätzung keine Arbeitsunfähigkeit, sondern eine Schädigung deines Arbeitgebers.
« Last Edit: 04.01.2023 11:05 von Isie »

WasDennNun

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Antw:Elternzeit und Lohnfortzahlung
« Antwort #2 am: 04.01.2023 11:40 »
Außer wenn eine geplante OP oder so etwas ansteht.