Hallo zusammen,
eigentlich wollte ich eben einen neuen Thread erstellen, jedoch
passt meine Fragestellung auch gut hierein.
Ich bin momentan Beschäftiger und sitze auf einer E11er Stelle.
Im Mai 2024 würde ich von Stufe 3 auf Stufe 4 rutschen.
Nun ist es so, dass in meinem Referat eine E12er Stelle ausgeschrieben ist, welche mich sehr reizt und für die ich mir auch gute Chancen ausrechne.
Nun ist es so, dass ich bei erfolgreicher Bewerbung aufgrund
der Garantiebetrages theoretisch von E11/3 auf E12/3 steigen würde. E12/2 wäre weniger Gehalt als E11/3.
Jedoch verstehe ich es so, dass ich die Stufe 3 in der E12 noch einmal von vorne durchlaufen müsste.
Gäbe aus tarifrechtlicher Sicht auch die Möglichkeit, mich bei erfolgreicher Bewerbung bis Mai 2024 auf der E11 zu lassen und mich erst danach auf die E12 zu befördern.
Dann könnte ich praktisch von E11/4 auf E12/4 rutschen.
E12/3 und E11/4 sind vom Monatsgehalt her identisch.
Jedoch bekommt man in E11/4 aufgrund des größeren Weihnachtsgeldes unter dem Strich mehr.
Denkt ihr so eine Konstellation wäre verhandelbar?