Hallo liebe Community,
Folgendes Problem liegt vor:
Person A hat aufgrund einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit gemäß § 14 TV-L, Abs. 3 eine Höhergruppierung von E6 Stufe 3 nach E8 Stufe 2 erhalten (Garantiebetrag?).
Person A übernimmt nun Aufgaben mit der Stellenbewertung einer E9a.
Dazu soll Person A für diesen Zeitraum eine persönliche Zulage in Höhe von 4,5 v.H. seines individuellen Tabellenentgelts erhalten.
Für Person A ist es jetzt nicht mehr ersichtlich, wie hoch das neue Entgelt ausfällt.
Person A hat sich folgende Gedanken gemacht.
E6 Stufe 3: 3.067,49€ brutto
E8 Stufe 2: 3.173,48€ brutto + 100€ Garantiebetrag = 3.273,48€ brutto?
Dazu kommt dann noch 4,5% vom neuen Betrag, also 4,5% von 3.273,48€? = +147,31€
Gesamt: 3420,79€ brutto?
Hat Person A richtig gerechnet?
Person A wäre für eine detaillierte Rechnung des neuen Entgelts, wenn die obere falsch sein sollte, mit Stand vom Januar 2023 sehr dankbar.
LG