- Eine Stellenausschreibung ist nicht erforderlich.
- Für die Frage, wann nun eine Beförderung möglich ist, ist der Stellenplan m.E. nach nicht maßgeblich, sondern die Zeit, die man dort tatsächlich diese höherwertige Tätigkeit ausgeübt hat. Ich saß mal auf so einer Stelle, die nach zwei Jahren dann angehoben worden ist und wurde dann "sofort" befördert. Hatte mich ja schon lange genug bewährt sozusagen.