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[NW]Anhebung der Planstelle, wie geht es jetzt weiter?

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Bueraner1988:

--- Zitat von: Thomber am 11.01.2023 12:42 ---- Für die Frage, wann nun eine Beförderung möglich ist, ist der Stellenplan m.E. nach nicht maßgeblich, sondern die Zeit, die man dort tatsächlich diese höherwertige Tätigkeit ausgeübt hat. Ich saß mal auf so einer Stelle, die nach zwei Jahren dann angehoben worden ist und wurde dann "sofort" befördert. Hatte mich ja schon lange genug bewährt sozusagen.

--- End quote ---

Nicht so ganz - es wird höchstwahrscheinlich im Vorgriff auf den nächsten Stellenplan eine bestehende und freie Planstelle derselben Wertigkeit genutzt worden sein um die angehobene Stelle auch haushaltsmäßig "zu hinterlegen". Wenn der Dienstherr das will - und ein entsprechender freier Wert zur Verfügung steht ist das so nach Erfüllung der gesetzlichen Wartezeiten etc. möglich.

Verwaltungsbetriebswirt:
Hallo,
die letzten zwei Vorredner liegen richtig. Nach jetzigen Informationen wird die Stelle aktuell finanziell ausgestattet. Die Beförderung erfolgt dann nach der Bewährungszeit. Eine Ausschreibung der Stelle ist nicht erforderlich. Ich hätte aber gerne eine offizielle Zuweisung in die Stelle gehabt, damit ich was in der Hand habe. Das wird es aber wohl nach derzeitigem Stand nicht geben. Da muss ich wohl darauf vertrauen, dass das alles auch so umgesetzt wird.

Opa:
Die erneute Zuweisung der Stelle im Sinne der Geschäftsverteilung ist nicht erforderlich, da dir die Stelle bereits zugewiesen wurde. Dass die Wertigkeit der Stelle sich geändert hat, erfordert mit dem Zeitpunkt der Beförderung die Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A11.
Dazu erhältst du zu gegebener Zeit ein entsprechendes Schreiben.

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