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[NW]Anhebung der Planstelle, wie geht es jetzt weiter?
Hain:
Moin,
ich frage mich, wie die Anhebung einer Stelle zum 01.11. funktioniert. Außer eines Nachtragshaushaltes ist die unterjährige Korrektur des Stellenplanes nicht möglich und auch ein beschlossener neuer Stellenplan bedarf der Genehmigung (zusammen mit der Haushaltssatzung). Die Einweisung in eine Planstelle kann erst erfolgen, wenn diese Planstelle in der Wertigkeit existiert (es sei denn, das ist in NRW anders).
Grüße
Hain
Verwaltungsbetriebswirt:
Moin Hain,
es fand eine Orga-Untersuchung statt. Als Ergebnis wurde die Dienstverteilung geändert und u.a. meine Stelle neu bewertet und angehoben. Stichtag für die neue Dienstverteilung inkl. Neubewertung ist der 01.11.2022.
Mit dem Stellenplan hast du aber wahrscheinlich recht. Die Neubewertung kann im aktuellen Stellenplan noch nicht berücksichtigt sein.
LBRNRW:
--- Zitat von: Verwaltungsbetriebswirt am 05.01.2023 09:59 ---(...)
Mit dem Stellenplan hast du aber wahrscheinlich recht. Die Neubewertung kann im aktuellen Stellenplan noch nicht berücksichtigt sein.
--- End quote ---
So ist das. Ohne Ausweisung der Wertigkeit im Stellenplan und dessen Genehmigung keine Beförderung.
Thomber:
- Eine Stellenausschreibung ist nicht erforderlich.
- Für die Frage, wann nun eine Beförderung möglich ist, ist der Stellenplan m.E. nach nicht maßgeblich, sondern die Zeit, die man dort tatsächlich diese höherwertige Tätigkeit ausgeübt hat. Ich saß mal auf so einer Stelle, die nach zwei Jahren dann angehoben worden ist und wurde dann "sofort" befördert. Hatte mich ja schon lange genug bewährt sozusagen.
Verwaltungsbetriebswirt:
Hallo Thomber,
danke für den input.
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