Hallo wasdennnun,
Erst einmal vielen Dank für deine Ausführungen!
Ich verstehe Dich so, das ich eine „nette“ Antwort, mit den von dir und isie aufgeführten Argumentationen an den Adressaten des Schreiben zurück schicke. Ich vermute das ich dass nicht als Widerspruch sondern als Forderung formulieren sollte?
Sollte ich eine Frist setzen?
Ich gehe davon aus das ich auch ab 01.05.2021 auf die Nachzahlung bestehen kann aufgrund des Antrags nach §37?
Oh Man, fragen über Fragen, tut mir echt leid aber das ist auch ein Mist.
Völlig vergessen, ich hab noch eine Vertragsänderung erhalten, in dieser steht das ich ab 01.05.2021 die 9B erhalte, soll ich bitte unterschreiben und an den Personalservice zurückschicken. Zur Stufe steht nichts dabei, war in meinem Arbeitsvertrag aber auch nicht enthalten, die wurde mir mündlich mitgeteilt.Sieht genauso aus wie die erste Seite von meinem Arbeitsvertrag. Soll ich das wirklich unterschreiben oder erst abwarten was auf mein Schreiben passiert?
Ich würde Dir morgen gerne noch ein PM zukommen lassen, ist das ok @wasdennnun ?
Na ja, einen Antrag hat keiner gestellt. Das wurde quasi durch die Amtsleitung und unserem Personalstab in Absprache mit dem Personalservice initiiert, da die Neubewertungen zum 01.01.2021 nicht erfolgt sind. Also ist man auf die Idee mit dem juristischen Referendar gekommen.
Und jetzt wurden alle beglückt und vor vollendete Tatsachen gestellt. Bei einigen wurden im Dezember schon die Nachzahlungen gezahlt und wenn ich höre das für 2022 jeden Monat Minusbeträge abgezogen wurden, wird mir Angst und Bange. Deswegen auch die etwas schlechte Laune bei den Kollegen.