Autor Thema: IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da  (Read 5942 times)

browny

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Hallo zusammen,

ich bin im Mai 2021 mit einer Vermutungsbewertung E8 / 3 eingestellt worden. Ausbildung und Berufserfahrung waren vorhanden deswegen Stufe 3.
Mir wurde schon bei der Unterzeichnung des AV mitgeteilt das die Bewertung der Stelle noch aussteht und ich aufgefordert werden würde eine BAK (Beschreibung des Aufgabenkreises) zu erstellen.
Dies wurde dann gut ein Jahr später durch einen juristischen Referendar, der dafür extra eingestellt wurde erledigt.

Ergebnis, ich hätte mit einer 9 B eingestellt werden müssen.

Ende 2022 sind dann Personalrat und Personalservice in die Gänge gekommen und haben uns IT-lern, die es betrifft, mitgeteilt das wir alle ganz toll sind und Rückwirkend zum 01.01.2021 in die neuen Stellen Eingruppiert werden und natürlich auch die ganzen Nachzahlungen bekommen werden.

Jetzt habe ich auch endlich das ersehnte Schriftstück in der Hand und war kurz davor dem Personalservice mal so richtig die Meinung zu Geigen.

Viel bla bla bla....Die Stelle wird Rückwirkend zum 01.01.2021 mit einer 9B bewertet
Rückwirkend werde ich zum Einstellungszeitpunkt, Mai 2021, in die 9B / 2 verfrachtet und erhalte um die 60 € Garantiebetrag und würde im Mai 2023 in die 9B / 3 kommen.
Nachzahlungen erhalte ich ab September 2021.

Vielen Dank für Ihre bisherige Arbeit.

Das kann ich nicht nachvollziehen und fühle mich hier mehr als verscheißert.

Für mich ist völlig unklar warum ich Rückwirkend in die 9B / 2 kommen soll, das es versäumt wurde, keiner Bock hatte oder was auch immer die Stellen zum 01.01.2021 zu Bewerten ist ja erstmal nicht mein Problem und auch dem Personalservice bekannt gewesen das es evtl. eine höhere Bewertung geben könnte.


Ich habe ja keine Ahnung aber ich gehe davon aus das ich aufgrund einschlägiger Berufserfahrung und des Berufsabschlusses die 9B / 3 Rückwirkend erhalten müsste und das auch meine derzeitig angesammelte Zeit für den nächsten Stufenaufstieg unberührt bleibt. Würde die Stelle neu besetzt werden würde ich ja auch Minimum Stufe 3 erhalten....

Ich bin mir noch nicht ganz im klaren wie ich damit umgehen soll und bitte euch um eure fundierte Meinung dazu.

Vielen Dank für eure Meinung

Isie

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #1 am: 05.01.2023 17:20 »
Wenn die von dir ab der Einstellung auszuübende Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der EG 9b erfüllt, bist du ab der Einstellung in die EG 9b eingruppiert. Ob dein Arbeitgeber das erkannt hat, ist völlig irrelevant.
Auf welcher Grundlage hast du die Stufe 3 bekommen? Einschlägige Berufserfahrung oder förderliche Zeiten?

browny

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #2 am: 05.01.2023 18:06 »
Hallo Isie,

einschlägige Berufserfahrung.

WasDennNun

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #3 am: 05.01.2023 18:34 »
Pfuscher hoch 20.
Fordere das Entgelt der Stufe 3, denn es steht dir zu.

Es kann keinen Grund geben, dir plötzlich die Einschlägigkeit deiner Berufserfahrung rückwirkend abzusprechen.

Also bist du seinerzeit eben mit Stufe 3 eingestellt worden.

Auf welcher Basis soll es da irgendeinen Garantiebetrag geben?

man wie verblödet doch da die Personaler rumhampeln

Wie begründen die tariflich diese Stufe 2 und diesen Garantiebetrag diese Hohlbirnen.

Das kann ich auch  nicht nachvollziehen und lasse dich nicht mehr  verscheißern!

browny

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #4 am: 05.01.2023 18:52 »
Hallo WasDennNun,

es wird vom Personalservice behandelt wie eine Höhergruppierung, ich hab den Wisch auf Arbeit ich glaube da steht was von §17 TV-L, kann das morgen aber gerne noch nachreichen, mit welchen Paragraphen die da um sich geworfen haben.

WasDennNun

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #5 am: 05.01.2023 19:28 »
Durch die Änderung der EGo zu, 1.1.2021 ist das durchaus korrekt es für diejenigen die einen Antrag gestellt haben und die vor dem 1.1.2021 angestellt waren.
bei dir handelt es sich aber ganz ordinär um einen Eingruppierungsirrtum, da du im  Mai 2021 nach der neuen EGO eingruppiert bist.
Und zwar 9b Stufe 3
Nix Höhergruppierung, da sollen die mal ihr Hirn anschalten.
Allerdings ist für mich unklar auf welcher Grundlage du September 2021 die Zahlung rückwirkend bekommst.
(wegen §37)
Wann hast du den da was geltend gemacht, so dass die 6 Monatsfrist vom §37 tickt.

Klingt nach wischi waschie Willkür (in dem Fall evtl. zu deinen gunsten)

browny

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #6 am: 05.01.2023 19:44 »
Im März 2022 habe ich eher durch Zufall mitbekommen das der juristischen Referendar an den Neubewertungen der IT-Stellen arbeitet.
Auf Nachfrage ob das auch für meine Stelle gemacht wird, wurde das mit ja beantwortet und mir der Hinweis gegeben ich sollte mal sicherheitshalber meine Ansprüche nach §37 geltend machen, da eine 9B sehr sicher rauskommen wird.
Hab von unserer Personalstabsfrau dann einen Vordruck erhalten den ich ausgefüllt habe, liegt auch auf Arbeit, falls Du genau wissen möchtest was da drin stand.

So pi mal Daumen, ich gehe davon aus das ich eine 9B oder 9A bekomme und melde hiermit meine Ansprüche nach §37 ab 01.05.2021 an. So ganz grob aus dem Kopf.

Ach ja, die BAK es waren so grob 25 Seiten, wurde mit mir Ende März 2022 besprochen und geprüft ob noch irgendwas fehlt und die musste ich unterschreiben. Hat das evtl.  irgendwelche Auswirkungen auf was die sich jetzt berufen?

Die alt gedienten Kollegen, die vor 01.01.2021 angefangen haben, und von der 9B in die 10 und zum Teil in die 11 gekommen sind haben die fast identischen Schreiben bekommen. Die Stimmung ist grade so ein bisschen im Keller.
« Last Edit: 05.01.2023 19:58 von browny »

WasDennNun

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #7 am: 05.01.2023 21:27 »
Im März 2022 habe ich eher durch Zufall mitbekommen das der juristischen Referendar an den Neubewertungen der IT-Stellen arbeitet.
Auf Nachfrage ob das auch für meine Stelle gemacht wird, wurde das mit ja beantwortet und mir der Hinweis gegeben ich sollte mal sicherheitshalber meine Ansprüche nach §37 geltend machen, da eine 9B sehr sicher rauskommen wird.
Fein, dann scheint das ja save zu sein.
Zitat
Die alt gedienten Kollegen, die vor 01.01.2021 angefangen haben, und von der 9B in die 10 und zum Teil in die 11 gekommen sind haben die fast identischen Schreiben bekommen. Die Stimmung ist grade so ein bisschen im Keller.
Bei denen ist es ja so, dass sie wenn sie den Antrag auf Anwendung der neuen EGO gestellt haben, ab den 1.1.21 dann nach der neuen EGO eingruppiert werden und entsprechend höhergruppiert werden zum 1.1.21.
Wieso da bei denen die Stimmung im Keller ist ist mir unklar (Ahnungslosigkeit?)
Denn sie wären ohne Antrag dann noch in der alten EGO.
Und mit Antrag hätten sie ab Antragstellung sofort ihr Entgelt nach der neuen EGO bekommen müssen und einklagen können (oder zumindest einfordern wg. §37).
Wenn die also jetzt nicht rückwirkend ab dem 1.1.21 ihr Geld bekommen, dann sind sie selbst Schuld sich so lange verarschen zu lassen, da der AG und sie selbst seit 2019 von der neuen EGO wussten (hätten wissen müssen) und sich schon vorher eine Meinung hätte bilden können (sollen).

Bei dir ist es so, dass du von Anfang an in der neuen EGO eingruppiert bist und daher nix mit HG und stufen Verlust, sondern Stufe 3 zur Einstellung und basta

browny

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #8 am: 05.01.2023 22:31 »
Hallo wasdennnun,

Erst einmal vielen Dank für deine Ausführungen!

Ich verstehe Dich so, das ich eine „nette“ Antwort, mit den von dir und isie aufgeführten Argumentationen an den Adressaten des Schreiben zurück schicke. Ich vermute das ich dass nicht als Widerspruch sondern als Forderung formulieren sollte?
Sollte ich eine Frist setzen?
Ich gehe davon aus das ich auch ab 01.05.2021 auf die Nachzahlung bestehen kann aufgrund des Antrags nach §37?
Oh Man, fragen über Fragen, tut mir echt leid aber das ist auch ein Mist.

Völlig vergessen, ich hab noch eine Vertragsänderung erhalten, in dieser steht das ich ab 01.05.2021 die 9B erhalte, soll ich bitte unterschreiben und an den Personalservice zurückschicken. Zur Stufe steht nichts dabei, war in meinem Arbeitsvertrag aber auch nicht enthalten, die wurde mir mündlich mitgeteilt.Sieht genauso aus wie die erste Seite von meinem Arbeitsvertrag. Soll ich das wirklich unterschreiben oder erst abwarten was auf mein Schreiben passiert?

Ich würde Dir morgen gerne noch ein PM zukommen lassen, ist das ok @wasdennnun ?


Na ja, einen Antrag hat keiner gestellt. Das wurde quasi durch die Amtsleitung und unserem Personalstab in Absprache mit dem Personalservice initiiert, da die Neubewertungen zum 01.01.2021 nicht erfolgt sind. Also ist man auf die Idee mit dem juristischen Referendar gekommen.
Und jetzt wurden alle beglückt und vor vollendete Tatsachen gestellt. Bei einigen wurden im Dezember schon die Nachzahlungen gezahlt und wenn ich höre das für 2022 jeden Monat Minusbeträge abgezogen wurden, wird mir Angst und Bange. Deswegen auch die etwas schlechte Laune bei den Kollegen.


Isie

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #9 am: 05.01.2023 22:41 »
Wenn die Korrektur der Entgeltgruppe bzw. die Höhergruppierung auf Antrag zu Überzahlungen geführt hat, gilt für die Rückforderung ebenfalls die Ausschlussfrist. Der Antrag auf Höhergruppierung nach der neuen EGO ist weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber fristwahrend. Die Ausschlussfrist fängt mit der Antragstellung an zu laufen.

WasDennNun

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #10 am: 06.01.2023 06:39 »
Wenn die Korrektur der Entgeltgruppe bzw. die Höhergruppierung auf Antrag zu Überzahlungen geführt hat, gilt für die Rückforderung ebenfalls die Ausschlussfrist. Der Antrag auf Höhergruppierung nach der neuen EGO ist weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber fristwahrend. Die Ausschlussfrist fängt mit der Antragstellung an zu laufen.
Ein Antrag auf HG nach der neuen EGO war in diesem Fall nicht möglich. Es wurde doch 2021 eingestellt.
Und die anderen sind bei unveränderten Tätigkeit noch nach der alten EGO eingruppiert, wenn sie den Antrag nicht in gestellt haben.
Aber das muss man ja den Deppen von Personal und die unwissenden Kollegen nicht auf die Nase binden.

WasDennNun

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #11 am: 06.01.2023 06:48 »
Hallo wasdennnun,

Erst einmal vielen Dank für deine Ausführungen!

Ich verstehe Dich so, das ich eine „nette“ Antwort, mit den von dir und isie aufgeführten Argumentationen an den Adressaten des Schreiben zurück schicke. Ich vermute das ich dass nicht als Widerspruch sondern als Forderung formulieren sollte?
Sollte ich eine Frist setzen?
Ich gehe davon aus das ich auch ab 01.05.2021 auf die Nachzahlung bestehen kann aufgrund des Antrags nach §37?
Oh Man, fragen über Fragen, tut mir echt leid aber das ist auch ein Mist.

Völlig vergessen, ich hab noch eine Vertragsänderung erhalten, in dieser steht das ich ab 01.05.2021 die 9B erhalte, soll ich bitte unterschreiben und an den Personalservice zurückschicken. Zur Stufe steht nichts dabei, war in meinem Arbeitsvertrag aber auch nicht enthalten, die wurde mir mündlich mitgeteilt.Sieht genauso aus wie die erste Seite von meinem Arbeitsvertrag. Soll ich das wirklich unterschreiben oder erst abwarten was auf mein Schreiben passiert?

Ich würde Dir morgen gerne noch ein PM zukommen lassen, ist das ok @wasdennnun ?


Na ja, einen Antrag hat keiner gestellt. Das wurde quasi durch die Amtsleitung und unserem Personalstab in Absprache mit dem Personalservice initiiert, da die Neubewertungen zum 01.01.2021 nicht erfolgt sind. Also ist man auf die Idee mit dem juristischen Referendar gekommen.
Und jetzt wurden alle beglückt und vor vollendete Tatsachen gestellt. Bei einigen wurden im Dezember schon die Nachzahlungen gezahlt und wenn ich höre das für 2022 jeden Monat Minusbeträge abgezogen wurden, wird mir Angst und Bange. Deswegen auch die etwas schlechte Laune bei den Kollegen.
Ja, kannst du gerne per PM schicken.
Du hast ab Geltendmachung deiner Forderung 6 Monate rückwirkend einen Anspruch nach 37.
Also nicht ab 1.5.
Frist würde ich bis Monatsende setzen. In Zahlungverzug sind sie schon seit dem 1.5.2021 😱 weildu ja nach der neuen EGO eingestellt und von Anfang an hättest bezahlt werden müssen!

Wenn du lustig bist, forderst du die Verzugszinsen auch noch.

Deine Forderung ist die Zahlung deines dir zustehenden Entgelts der EG9b seit Einstellung und da einschlägige BE vorlag der Stufe 3 seit Einstellung.
Eine Vertragsänderung ist weder notwendig noch würde ich da irgendwas unterschreiben.

Und die, die nicht beglückt werden wollten nach der neuen EGO eingruppiert zu werden, die sollten sich halt auch dagegen wehren.

browny

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #12 am: 06.01.2023 07:17 »
Guten Morgen Isis und WasDennNun,

vielen Dank für eure Rückmeldungen und Ausführungen. Gibt mir das Gefühl das ich mit der eigenen Einschätzung ja nicht völlig falsch gelegen habe.

Ich in aber noch leicht verwirrt wegen der Nachzahlungen. der Antrag nach §37 wurde Ende März 2022 als eingegangen vom Personalservice bestätigt, kann ich jetzt auf Nachzahlung ab 01.05.2021 pochen oder nicht?

@WasDennNun
ich hab Dir mal eine PM geschickt

Vielen Dank für eure Hilfe

WasDennNun

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #13 am: 06.01.2023 08:54 »
Guten Morgen Isis und WasDennNun,

vielen Dank für eure Rückmeldungen und Ausführungen. Gibt mir das Gefühl das ich mit der eigenen Einschätzung ja nicht völlig falsch gelegen habe.

Ich in aber noch leicht verwirrt wegen der Nachzahlungen. der Antrag nach §37 wurde Ende März 2022 als eingegangen vom Personalservice bestätigt, kann ich jetzt auf Nachzahlung ab 01.05.2021 pochen oder nicht?
Wann wurde es denn denen eingereicht.

Nur wenn du sie im November dort eingereicht hast.
Eingang minus 6 Monate steht einem zu.


Isie

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #14 am: 06.01.2023 10:58 »
Fordern kannst du das Entgelt rückwirkend ab 01.05.21, aber einen Rechtsanspruch hast du erst ab Wahrung der Ausschlussfrist. Die Ausschlussfrist wird dadurch gewahrt, dass du schriftlich deinen genau bezeichneten oder bezifferten Entgeltanspruch geltend machst. Die Geltendmachung wirkt 6 Monate rückwirkend. Dein Arbeitgeber hat möglicherweise dein erstes Schreiben als Geltendmachung in diesem Sinne gewertet. Ich würde aber an deiner Stelle trotzdem noch mal den Anspruch geltend machen, damit die Geltendmachung den Anforderungen entspricht. Es kann ja sein, dass letztlich ein Arbeitsgericht entscheidet.
Auf die Ausschlussfrist bezüglich einer Überzahlung habe ich hingewiesen, weil ich dich so verstanden habe, dass bei deinen Kollegen Überzahlungen entstanden sind. Ob sie nun aufgrund eines fristgerechten Antrages höhergruppiert wurden oder aufgrund eines Irrtums des Arbeitgebers, müsste ggf. vom Arbeitsgericht festgestellt werden. Aber auch ohne diese Klärung können sie sich gegen die Rückforderung einer Überzahlung wehren, soweit diese verfristet ist.